
Der Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb setzt im Wettbewerb auf neue Managementmethoden und ein modernes Dienstleistungsangebot
Die Kreislaufwirtschaft läuft noch nicht rund, Stichworte wie Scheinverwertung, Ökodumping, Billigdeponierung und unwirtschaftliche Auslastung sind Alarmzeichen für die bestehenden Entsorgungsanlagen mit hohem Umweltstandard. Die Rahmengesetze im Bund und zukünftig verstärkt in der Europäischen Union werden auf Wettbewerb und Marktwirtschaft umgesteuert. Darauf müssen sich alle Kommunen, nicht nur Großstädte, einstellen. Die Kommunen haben dabei die Chance, ihre wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ohne die Grundsätze der Daseinsvorsorge als Bestandteil der Abfallwirtschaft aufzugeben. Nur in einem Gleichgewicht der Aufgabenwahrnehmung durch Gesetzgeber, Kommunen und Wirtschaft kann das nachhaltige, ganzheitliche Ziel Zukunftssicherung erfolgreich angegangen werden.
| Copyright: | © Rhombos-Verlag | |
| Quelle: | 02/1999 - Kommunale Entsorger (Mai 1999) | |
| Seiten: | 2 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. (FH) Günter Schlenzig | |
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Entwicklungen im deutschen und europäischen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Persistente organische Schadstoffe (persistent organic pollutants – POP) sind chemische Substanzen, die nach ihrer Freisetzung in der Umwelt verbleiben und schwer abbaubar sind. Dadurch können sich diese Substanzen entlang der Nahrungskette anreichern und schädlich auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt auswirken.
Auswirkungen der Ersatzbaustoffverordnung auf den praktischen Betrieb einer Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) ist Betreiberin des Abfallwirtschaftszentrums Kaiserslautern-Mehlingen. Sie ist öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger für ihre Anstaltsträger, die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern, und somit für ein Entsorgungsgebiet von zirka 800 km2 mit rund 250.000 Einwohnern zuständig.
Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
Entwicklungen im europäischen und nationalen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Deponien leisten einen wichtigen Beitrag zur Entsorgungssicherheit, zudem ist die Deponie als Schadstoffsenke ein unverzichtbarer Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Um den Klima- und Umweltschutz voranzutreiben, wurde das Deponierecht auf nationaler und europäischer Ebene weiterentwickelt.
