Unendliche Geschichte

Die Arbeiten an der Elektronikschrott-Verordnung dauern seit nunmehr fast zehn Jahren an

Nur wenige Vorhaben im Abfallbereich haben die beteiligten Kreise so lange beschäftigt, wie der Vorstoß, eine Verordnung zur Rücknahme und Verwertung gebrauchter Elektrogeräte zu erlassen. Die ersten Ansätze dazu stammen noch aus den Anfangszeiten des Bundesumweltministeriums (BMU) von 1989/90. Mit der vorgesehenen Verordnung sollten zum ersten Mal abfallrechtliche Regelungen für eine umfangreiche Gruppe langlebiger Produkte getroffen werden, die zudem einen Industriebereich betreffen, der uneinheitlich zusammengesetzt ist. Da es zwischen Herstellern von Geräten der Informations-, Kommunikations- und Datenverarbeitungstechnik (ITGeräte), der Unterhaltungselektronik (Brauner Ware) und von Haushalts(groß)geräten (Weißer Ware) erhebliche strukturelle, logistische aber auch wirtschaftliche Unterschiede gibt, war es sehr schwer, alle in ein Boot zu holen. Aber auch die unterschiedlichen Interessen der Bundesländer und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie der privaten Abfallwirtschaft haben ihren Teil zu dieser unendlichen Geschichte beigetragen. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen zwischen dem Bundesumweltministerium, verschiedenen Bundesländern und der Industrie zeichnet sich jetzt, rund zehn Jahre später, eine Lösung ab. Aus diesem Anlaß wird nachfolgend die bisherige Entwicklung anhand von Entwürfen und Arbeitspapieren sowie der aktuelle Sachstand dargestellt.



Copyright: © Rhombos Verlag
Quelle: 03-1999 - Elektroaltgeräte (August 1999)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Peter T. Blickwedel

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