Immissionsschutzrechtliche Regelungen bei der thermischen und biologischen Abfallbehandlung

Für die thermische Abfallbehandlung ist insgesamt der höchste Abgasreinigungsstandard in der Abfallwirtschaft erreicht. Dennoch wird es für MVAs aber auch für die Mitverbrennung erforderlich sein, die Anlagen zukünftig mit verbesserter NOx- Minderung zu betreiben. Hierfür ist eine Verordnung (37. BImSchV) mit verschärften Grenzwerten in der Entscheidungsfindung.

Für die mechanisch-biologische Abfallbehandlung ist der Abgasreinigungsstandard im Vergleich zur thermischen Abfallbehandlung niedriger. Technische Optimierungen haben erst in den letzten Jahren zu teilweisen Erfolgen geführt. Es besteht aber weiterhin ein hoher Optimierungsbedarf. Es ist nicht vorgesehen, durch Abschwächung der Emissionsstandards der 30. BImSchV die beschriebenen Probleme zu lösen. Bei der biologischen Abfallbehandlung (insbesondere Bioabfallkompostierung) bestehen große Minderungspotentiale für NH3 und NMVOC. Die vorhandenen Anforderungen der TA-Luft werden in vielen Anlagen nicht eingehalten. Hier besteht daher Handlungsbedarf durch die zuständigen Behörden der Länder.



Copyright: © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V.
Quelle: Abfalltage 2008 (Februar 2008)
Seiten: 18
Preis inkl. MwSt.: € 9,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl

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