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Am 6. Januar 2011 ist die Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL)1 in Kraft getreten, die die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie)2 ablöst und sechs weitere Industrieemissionen betreffende Richtlinien3 zusammenführt. Die IE-RL muss nun nach Art. 80 der Richtlinie innerhalb von zwei Jahren bis zum 7. Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.4 Dies wird zu tiefgreifenden Änderungen im nationalen Recht, insbesondere im deutschen Immissionsschutzrecht führen.
Nach der derzeitigen Konzeption des BMU5 ist die Umsetzung der IE-RL in drei Regelungspaketen wie folgt geplant: in Form eines Artikelgesetzes mit Änderungen insbesondere im BImSchG, WHG, KrW-/AbfG sowie einer Artikelverordnung ohne Beteiligung des Bundestages mit Änderungen in der 4., 5., 9. BImSchV und der Deponie-VO. Darüber hinaus soll die Artikelverordnung eine neue Industrieemissionen-VO Wasser enthalten. Diese beiden Regelungspakete sind inzwischen in Form eines Gesetz- und Verordnungsentwurfes (Stand: 25.11.11) durch das BMU an Länder und Verbände zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 6. Januar 2012 versandt worden. Die Anhörung hierzu im BMU ist für den 16. Januar 2012 bestimmt. Als drittes Regelungspaket ist eine Artikelverordnung mit Beteiligung des Bundestages vorgesehen, die Änderungen in der 2., 13., 17., 25. und 31. BImSchV enthalten soll. Dieses Regelungspaket sollte bis Ende 2011/Anfang 2012 vorliegen. Nach der Länder- und Verbändeanhörung im Januar 2012 sieht der Umsetzungsplan die Vorlage eines Kabinettsbeschlusses für das Frühjahr 2012 vor.
Copyright: | © Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung ASA e.V. | |
Quelle: | 9. Recyclingtage 2012 (September 2012) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,50 | |
Autor: | Dr. Simon Meyer | |
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