Se analiza en este trabajo del comportamiento actual de las fuentes renovables en una provincia montañosa, haciendo una valoración de los sistemas que se encuentran instalados, que aprovechan las fuentes de energía y el como favorece al ahorro de energía, lográndose cuantificar las toneladas de petroleo equivalente que se pueden sustituir para disminuir el CO2 emitido a la atmósfera por la reducción del uso de combustibles convencionales.
Además de mostrar detalles de la cantidad de objetivos sociales que aplican estas energías por municipios y lo que se debe hacer para obtener una mejor aplicación y conciencia energética de la población y aumentar su uso conociendo que la sostenibilidad energética es el futuro de la humanidad.
Copyright: | © CINER | |
Quelle: | E & D 24 (Mayo 2004) (April 2004) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | M. Rodríguez I. Cisnero S. Fonseca Z. Millet J. Durán | |
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Erfolgreicher Workshop zum EEG-Erfahrungsbericht 2021 – Vorhaben Wasserkraft
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2022)
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 ist wie auch in den Vorgängergesetzen verankert, dass für alle Bereiche der erneuerbaren Energien ein Erfahrungsbericht erstellt werden muss. Für das Teilvorhaben Wasserkraft erfolgt die Erstellung des Berichtes durch die Ingenieurbüro Floecksmühle GmbH (IBFM) und ihre Partner, die im Rahmen dessen zu einem Online-Workshop am 27.09.2022 eingeladen hatte.
Effiziente Energiekonzepte: Kraftwerke mit Gasmotoren in Kombination mit erneuerbaren Energien
© wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH (10/2017)
Die aus fluktuierenden erneuerbaren Energien gewonnene und in die Stromnetze eingespeiste Strommenge nimmt weltweit einen immer größeren Anteil ein. Zum Ausgleich der dabei auftretenden Schwankungen wird der flexiblen und sauberen Gasmotorentechnologie zukünftig eine weit bedeutendere Rolle zukommen als bisher.
Rechtliche Rahmenbedingungen des EEG 2017 für Abfallvergärungsanlagen
© Wasteconsult International (5/2017)
Am 01. Januar 2017 ist das EEG 2017 in Kraft getreten. Der Mechanismus zur Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien ist damit erstmals seit in Kraft treten des EEGs im Jahr 2000 von einem System der Festvergütung auf ein Ausschreibungssystem umgestellt. Die neuen Anforderungen stellen sowohl Anlagenbetreiber als auch an der Umsetzung beteiligte Behörden vor völlig neue Herausforderungen.
Ausschreibungen im EEG 2017 – Konsequenzen und Perspektiven für die Holzenergie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Mit dem EEG 2017 werden Ausschreibungen für Biomasse-Bestands- und Neuanlagen eingeführt. Die Ausschreibungsmengen eröffnen der Bio- und Holzenergie die Perspektive, den Bestand zu erhalten und zu modernisieren – allerdings mit Abstrichen, denn Altholz-Anlagen sind von der EEG-Förderung ausgeschlossen. Ab 2023 werden zum Bestandserhalt des Biomasseanlagenparks erheblich größere Ausschreibungsvolumen benötigt. Um die hierfür für notwendige Akzeptanz zu schaffen, bedarf es einer intensiven Vorarbeit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.
EEG 2017 in der abfallwirtschaftlichen Praxis – Chancen für Bio- und Grüngutverwertungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (5/2017)
Zum 1. Januar 2017 trat das erst 2014 letztmalig novellierte „Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017)“ in Kraft. Während bislang die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien für jede Kilowattstunde einen festgeschriebenen Vergütungssatz erhielten, wird ab 2017, auch für biogene Abfallstoffe, die Höhe der Vergütung (bzw. der Marktprämie) im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens ermittelt. Unter monetären Gesichtspunkten muss, nach Einschätzung des Witzenhausen-Instituts, die Teilnahmepflicht am Ausschreibungsverfahren zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Abfallanlagen keine wesentliche Verschlechterung darstellen. Sehr nachteilig, insbesondere im kommunalen Umfeld, ist die Planungsunsicherheit, da die Vergütung für den erzeugten Strom erst zu einem relativ späten Zeitpunkt im Planungsverfahren endgültig feststeht. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Vorleistungen in einer Größenordnung von mehreren hunderttausend Euro zu leisten.