
Der Großteil der zur Zeit betriebenen Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoff kann kaum wirtschaftlich betrieben werden, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen – wie sie verstärkt für die Herstellung und Verwertung von Ersatzbrennstoff gefordert werden – eingehalten werden.
In die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Herstellung von Ersatzbrennstoffen sind auch die Rahmenbedingungen, die Problembereiche, die Markteinschätzungen, die tatsächlichen Kosten und Erlöse einzubeziehen; dies ist jedoch im Rahmen dieses Beitrags nicht möglich, so dass diese Themen nur kurz angesprochen werden sollen.
Eigentlich sind die Rahmenbedingungen für die Herstellung und Verwertung von Ersatzbrennstoff durchaus gegeben. Die Artikelverordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen vom 1. März 2001 hat eine sichere rechtliche Grundlage hergestellt und damit einen verstärkten Bedarf an Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen ausgelöst. Das Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung wird auch dazu beitragen, dass Abfallströme, die zur Zeit einer Scheinverwertung zugeführt werden, in den Bereich Ersatzbrennstoffe kommen werden.Auch die Altholzverordnung, Ablagerungsverordnung und die beabsichtigten Änderungen im Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetz bringen durchaus positive Impulse für die Herstellung von Ersatzbrennstoff.
Nicht unberücksichtigt bleiben soll dabei die EU-Richtlinien über Verbrennung (Mitverbrennung) von Abfällen, die die Bundesrepublik Deutschland noch in innerdeutsches Recht umzusetzen hat.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wären also durchaus positiv; daher ist es nicht ganz zu verstehen, dass die Wirtschaftlichkeit der Herstellung von Ersatzbrennstoffen noch zu wünschen übrig lässt.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
| Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) | |
| Seiten: | 12 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. André Walter | |
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