Abluftbehandlung für mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlagen – Technik und Wirtschaftlichkeit –

Mit der 30. BImSchV wurden verbindliche Vorgaben für den Emissionsschutz bei der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung festgelegt. Neben den in § 6 formulierten Emissionsgrenzwerten werden auch Anforderungen an ein verfahrenstechnisches Gesamtkonzept vorgegeben, wie
• geschlossene Räume für die Verfahrenstechnik der Mechanik und Biologie bis AT4 = 20 mg O2/g TS
• Kapselung der Aggregate und Punktabsaugung
• Abluft- und Abwasserminimierung.
Auch diese Kosten gehören in erweitertem Sinne anteilig zu den Kosten der Abluftbehandlung. Da die der Abluftbehandlung zuzuordnenden Kosten kaum von den verfahrenstechnisch und betriebstechnisch notwendigen Kosten zu trennen sind – wie bei der Lüftungsanlage –, sind übertragbare allgemeingültige Aussagen zu diesen Kosten nicht möglich. Die nachfolgende Betrachtung wird daher auf die Behandlungskosten der der MBA nachgeschalteten Abluftbehandlungsanlagen beschränkt.



  Die Anforderungen an die Abluftbehandlung werden durch  Grenzwerte der 30. BImSchV vorgegeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestimmen bei definierten Rohgaswerten die Frachtgrenzwerte für org. Cges und N2O, angegeben als Monatsmittelwerte, und der Grenzwert für die Geruchsstoffe den Aufwand für die Abluftbehandlung. Die Rohgaswerte wiederum werden von der MBA-Verfahrenstechnik und der Zusammensetzung der Restabfälle bestimmt. Folgende Verfahren werden derzeit für die Behandlung von Abluft aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen eingesetzt:
• Gewebefilter,
• Wäscher,
• Biofilter,
• thermische Abluftbehandlung.
 Zunächst sollen der Einsatzbereich und verschiedene Ausführungen dieser Verfahren angesprochen werden, um nachfolgend auf Basis eines möglichen Behandlungskonzeptes die Kosten zu berechnen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Jürgen Rose

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