
Mit der 30. BImSchV wurden verbindliche Vorgaben für den Emissionsschutz bei der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung festgelegt. Neben den in § 6 formulierten Emissionsgrenzwerten werden auch Anforderungen an ein verfahrenstechnisches Gesamtkonzept vorgegeben, wie
• geschlossene Räume für die Verfahrenstechnik der Mechanik und Biologie bis AT4 = 20 mg O2/g TS
• Kapselung der Aggregate und Punktabsaugung
• Abluft- und Abwasserminimierung.
Auch diese Kosten gehören in erweitertem Sinne anteilig zu den Kosten der Abluftbehandlung. Da die der Abluftbehandlung zuzuordnenden Kosten kaum von den verfahrenstechnisch und betriebstechnisch notwendigen Kosten zu trennen sind – wie bei der Lüftungsanlage –, sind übertragbare allgemeingültige Aussagen zu diesen Kosten nicht möglich. Die nachfolgende Betrachtung wird daher auf die Behandlungskosten der der MBA nachgeschalteten Abluftbehandlungsanlagen beschränkt.
Die Anforderungen an die Abluftbehandlung werden durch Grenzwerte der 30. BImSchV vorgegeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand bestimmen bei definierten Rohgaswerten die Frachtgrenzwerte für org. Cges und N2O, angegeben als Monatsmittelwerte, und der Grenzwert für die Geruchsstoffe den Aufwand für die Abluftbehandlung. Die Rohgaswerte wiederum werden von der MBA-Verfahrenstechnik und der Zusammensetzung der Restabfälle bestimmt. Folgende Verfahren werden derzeit für die Behandlung von Abluft aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen eingesetzt:
• Gewebefilter,
• Wäscher,
• Biofilter,
• thermische Abluftbehandlung.
Zunächst sollen der Einsatzbereich und verschiedene Ausführungen dieser Verfahren angesprochen werden, um nachfolgend auf Basis eines möglichen Behandlungskonzeptes die Kosten zu berechnen.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
| Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) | |
| Seiten: | 14 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Jürgen Rose | |
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Eignung und notwendige Nachrüstung von MBA zur Verbesserung der Brennstoffqualität
© IWARU, FH Münster (5/2005)
Die mechanisch-biologische Abfallbehandlung wurde ursprünglich mit der Zielsetzung eingeführt, eine technische Alternative zur thermischen Abfallbehandlung zu bieten. Der Entwicklungsschwerpunkt lag bei dieser Technologie im Bereich der Abfall Stabilisierung. Hier galt es, die anspruchsvollen Kriterien der Technischen Anleitung Siedlungsabfall zu erfüllen, nach denen vorbehandelter Restabfall ohne weitere Nachsorgeerfordernis dem Endzeitlager Deponie übergeben werden kann.
Sanierung der GMVA Niederrhein – Absenkung der Frischdampfparameter im laufenden Betrieb
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (3/2005)
Durch die Einführung der TA Siedlungsabfall ergibt sich ein verstärkter Anreiz, Kapazitäten zur thermischen Abfallbehandlung zu schaffen.
Kostenstrukturen bei der thermischen Abfallbehandlung
© Veranstaltergemeinschaft Bilitewski-Faulstich-Urban (3/2005)
125 Jahre nach Gründung der BKB als Aktiengesellschaft mit Schwerpunkt in Braun-kohleabbau und -verstromung, ging 1998 mit der TRV Buschhaus die erste Müll-verbrennungsanlage der BKB in Betrieb und leitetet damit eine Umorientierung hin zur Abfallbehandlung ein.
Risiken der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (11/2004)
In diesem Beitrag werden in erster Linie unter Bezug auf die eingangs genannten wesentlichen Ziele und auf den Stand der mechanisch-biologischen Verfahren, Probleme diskutiert. Auf das vorhandene Entwicklungspotential und auf den erforderlichen Untersuchungsbedarf wird hingewiesen.
Getrennte Bioabfallerfassung versus hochwertige Restabfallbehandlung
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (12/2003)
Die rechtlichen Regelungen der Abfallablagerungsverordnung sehen ab Juni 2005 eine Vorbehandlung der Restabfälle über eine thermische oder mechanisch-biologische Behandlung (MBA) vor. In Anbetracht der Notwendigkeit, neue Behandlungskapazitäten für Restabfälle zu schaffen, stellt sich in vielen Gebietskörperschaften die Frage, ob die getrennte Erfassung von Bioabfällen noch ökologisch und ökonomisch zweckmäßig ist.
