Aktuelle Rechtsfragen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektrogeräten (ElektroG) ist 2005 in Kraft getreten. Seit drei Jahren, seit dem 24. März 2006, ist das durch das ElektroG neu eingeführte Entsorgungssystem in Deutschland operativ wirksam. Der Vollzug hat neben gesteigerten Erfassungsquoten einige Missstände aufgezeigt.

Der Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes hat gezeigt, dass einige Fehlentwicklungen eingetreten sind, die in der Zukunft behoben werden müssen. Dazu bedarf es klarer europäischer Vorgaben. Ziel muss es neben dem Abbau des administrativen und logistischen Aufwandes und der Steigerung der Qualität der Verwertung von Altgeräten sein, die Registrierungsverfahren, Garantienachweise, Mengenmeldungen und den Datenaustausch in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen, um eine verbesserte Kooperation und Koordination der Akteure auf nationaler wie europäischer Ebene zu erreichen. Auch müssen Maßnahmen getroffen werden, den Export von Altgeräten innerhalb und außerhalb der EU stärker zu überwachen und zu kontrollieren.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 2 (2009) (September 2009)
Seiten: 16
Autor: Dr. Rebecca Prelle

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