Anfang der neunziger Jahre ließ der damalige Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine Elektronikschrott-Verordnung erarbeiten. Laut Entwurf aus dem Jahre 1992 sollte die Verordnung bereits im Januar 1994 in Kraft treten. Mit dieser Verordnung sollte für den Abfallstrom Elektroaltgeräte die Idee der Kreislaufwirtschaft realisiert werden. Tatsächlich dauerte es dann weitere neun Jahre bis 2003 die europäische Richtlinie 2002/96/EC (WEEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) in Kraft trat und weitere zwei Jahre bis diese Richtlinie dann 2005 im Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Der Anfall an Elektroaltgeräten ist seit Umsetzung des ElektroG angestiegen, da die Geräte getrennt vom restlichen Abfall erfasst werden müssen. Das ElektroG führt für alle betroffenen Parteien zu einem sehr hohen administrativen Aufwand. Die Entsorgungsstrukturen habrn sich den neuen Gegebenheiten angepasst. Entsorgungssysteme bieten den Herstellern komplette Dienstleistungen an und erledigen alle administrativen und operativen Aufgaben. Die Bemühungen auf politischer Ebene sollten darauf fokussieren, durch geeignete Maßnahmen des Vollzugs unkontrolliert abfl ießende Materialmengen einzudämmen und in die geordnete Verwertung zu leiten. Mit den eingesetzten Behandlungs- und Verwertungsverfahren wird ein sehr gutes Verwertungsergebnis erzielt. Es fi ndet eine geeignete Abfallentsorgung statt und durch die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe leistet die Verwertung von Elektroaltgeräten einen wichtigen Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen.
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| Quelle: | Recycling und Rohstoffe 2 (2009) (September 2009) | |
| Seiten: | 15 | |
| Autor: | Dr. Georg Fröhlich | |
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