Die Vorschläge der Umweltministerkonferenz zur Änderung des KrW-/AbfG verstoßen gegen primäres und sekundäres EG-Recht
Auf Veranlassung der 54. Umweltministerkonferenz (UMK) arbeitet eine länderoffene Arbeitsgemeinschaft derzeit an einer Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Ziel des Vorhabens ist es, den Kommunen Entsorgungssicherheit für ihre aufgebauten Kapazitäten zu verschaffen. Anfang Juli 2000 hat die Arbeitsgruppe erste Vorschläge und im August 2000 einen Entwurf zur Änderung des KrW-/AbfG vorgelegt. Darin wird für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle zur Verwertung eine sogenannte Überlassungspflicht festgelegt. Die Definition der " überlassungspflichtigen Abfälle" wird in dem Entwurf über Abfallschlüsselnummern geregelt. Andere Abfälle, die mit diesen überlassungspflichtigen Abfällen vermischt sind, sollen ebenfalls überlassungspflichtig werden. Da besonders überwachungsbedürftige Abfälle auch weiterhin nach landesrechtlichen Vorschriften andienungspflichtig bleiben, bliebe bei einer Durchsetzung dieser Vorschläge für die privaten Entsorger nur noch eine " Abfallrestmenge" übrig. Eine solche Entwicklung würde viele private Entsorgungsunternehmen in ihrer Existenz gefährden. Kritiker sehen in diesen Bestimmungen nicht nur einen Verstoß gegen Grundsätze des KrW-/AbfG sondern darüber hinaus auch gegen primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 04/2000 - Der Streit um das Pflichtpfand (November 2000) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Xandra Metzmann | |
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Hehrer Anspruch
© Rhombos Verlag (11/2001)
Bei der Überlassungspflicht“ für Gewerbeabfälle besteht eine große Lücke zwischen Theorie und Praxis.
Verwertung von hochkalorischen Abfällen der MBA in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2005)
Die Grundlagen des heutigen Abfallbehandlungskonzeptes der Kreise Warendorf und Gütersloh wurden bereits 1991 gelegt, nachdem man aufwendig sämtliche technischen Möglichkeiten und deren Kombinationen in einer System-Umweltverträglichkeitsuntersuchung“ auf ihre Tauglichkeit hin überprüft hatte (vgl. 2004, Fachbuchreihe Witzenhausen-Institut Bd. VIII, S. 118 ff.).
Erfahrungen mit dem Einsatz von Gewerbemüll in bayerischen Müllverbrennungsanlagen
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Die ersten Müllverbrennungsanlagen in Bayern wurden in den Jahren 1963/64 errichtet und in Betrieb genommen. Mit Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage Nürnberg im Jahr 2001 als Ersatz für die bestehende alte Anlage steht in Bayern eine Verbrennungskapazität zur Verfügung, die ausreicht, den gesamten in Bayern anfallenden Restmüll und Gewerbemüll zu entsorgen.
Fachtagung Abschluss und Nachsorge von Hausmülldeponien
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Kompletter Tagungsband zur Fachtagung "Abschluss und Nachsorge von Hausmülldeponien"
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bifa-Text Nr. 63: Abfallaufkommen in Bayern - Prognose 2016 und 2023
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2013)
Die Studie stellt Prognosen über die zu erwartenden Mengen der wichtigsten andienungspflichtigen Abfälle in Bayern bereit. Darüber hinaus wurden auch Abfälle, die zwar nicht der Überlassungspflicht an die entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften unterliegen, aber aus anderen Gründen von Interesse sind, in die Betrachtungen eingeschlossen.