Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 die Neufassung des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Erneuerbare- Energien-Gesetz hat sich als überaus erfolgreiches Markteinführungs-instrument im Bereich der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erwiesen.
Das EEG trat am 1. April 2000 in Kraft und löste das seit 1991 geltende Stromeinspeisegesetz ab. Im Jahr 2004 wurde das EEG erstmals umfassend novelliert. Die Novelle enthielt u. a. den Gesetzeszweck den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Das nationale Ausbauziel im Strombereich für 2010 von 12,5 % ist bereits im Juni 2007 erreicht worden. Die Neufassung des EEG verfolgt das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf mindestens 30% zu steigern und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen. Um dieses Ziel erreichen zu können, waren Anpassungen an die seit 2004 veränderten Marktbedingungen erforderlich. Besonders unfangreich sind die Änderungen im Bereich der Stromerzeugung aus Bioenergie ausgefallen. Dabei wurden insbesondere die Vergütungsregelungen weiter ausdifferenziert. Die Neufassung des EEG soll am 1.1.2009 in Kraft trete. Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen mit Relevanz für die Biogasbranche kurz vorgestellt.
| Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft | |
| Quelle: | 6. Fachtagung: Anaerobe biologische Abfallbehandlung (September 2008) | |
| Seiten: | 6 | |
| Autor: | Dr. Bernhard Dreher | |
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