Vor zwanzig Jahren wurde in Deutschland mit der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen erstmals für Hersteller und Erzeuger von Verpackungen die Produktverantwortung ordnungsrechtlich fixiert. Der Freistaat Sachsen war gerade dabei, die Abfallwirtschaftspolitik neu zu konzipieren. Durch die politische Wende gab es dramatische Veränderungen der Lebensverhältnisse, die auch die sächsische Abfallwirtschaft bestimmten.
In kürzester Zeit glich sich das Konsumverhalten der Bevölkerung an das in Westdeutschland an und auch die Rohstoffe verbilligten sich deutlich. Dadurch wurde dem bis dato erfolgreichen Sekundärrohstoff -Erfassungssystem SERO der DDR die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Bei der Analyse der entstandenen Situation wurde rasch klar, dass die Abfallwirtschaft, neben einer Reihe unmittelbarer Sofortmaßnahmen, langfristig auch auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips neu konzipiert werden muss, um auf die abfallwirtschaftlichen Entwicklungen nachhaltig zu reagieren. Im Juli 1992 beschloss die Sächsische Staatsregierung die „Grundsätze der Abfallwirtschaftspolitik im Freistaat Sachsen“. Darin wurde auch die erweiterte Herstellerverantwortung als eines der zukünftigen maßgeblichen abfallwirtschaftlichen Prinzipien identifiziert. Diese Erweiterung der Entsorgungsverantwortung stellte eine deutliche Veränderung gegenüber der bis dahin eingeführten stoffwirtschaftlichen Aufgabenteilung dar. Bei der herkömmlichen Aufteilung der Verantwortung haben sich Produzenten und Vertreiber nur um Produktion und Vertrieb von Waren gekümmert, während die Entsorgung der nach dem Verbrauch entstandenen Abfälle in der Regel der Allgemeinheit – konkret den kommunalen Aufgabenträgern – überantwortet wurden. Auf diese Weise wurden Waren produziert, die kaum nach ökologischen Gesichtspunkten hinsichtlich ihres Gebrauchs und der Verwertungsmöglichkeiten bei der späteren Entsorgung gestaltet waren.
| Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft | |
| Quelle: | 20 Jahre Abfallwirtschaft, Herstellerverantwortung, Produktpolitik (September 2011) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | Ulrich Kraus | |
| Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden. | ||
Kommunale Verpackungssteuern nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.2024
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2025)
Zulässigkeit, Regelungsspielräume und Anwendungsfragen
Kommunale Verpackungssteuer – eine Einordnung in das abfallrechtliche Rechtsregime
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (4/2025)
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Jahr 1998 die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer unter der Geltung des damaligen Rechtsregimes als unzulässig angesehen. Nunmehr hat das BVerfG die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer durch die Stadt Tübingen unter der Geltung des inzwischen geänderten Rechtsregimes mit Beschluss vom 27.11.2024 für zulässig erklärt und diese Entscheidung am 22.1.2025 veröffentlicht.
Environmental impact of the end-of-life scenarios of PET rigid packaging
in Austria
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
The European Union's Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) proposes a recycling rate of 55% for plastic packaging by 2030. Currently, Austria's recycling rate is 24,5%, mainly due to recycling of polyethylene terephthalate (PET) beverage bottles.
Geruchsverbesserung von PCR-Rezyklat
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
In den letzten 20 Jahren hat sich in der Bundesrepublik Deutschland das Aufkommen an Post-Consumer-Verpackungsabfällen aus Kunststoff verdoppelt. Mit dem Green Deal fordert die EU bis zum Jahr 2030, dass 55 % dieser Verpackungsabfälle recycelt werden.
Bündnis Mikroplastikfrei
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (12/2024)
Die derzeit stattfindende Akkumulation von Mikroplastik in der Umwelt und die davon ausgehenden potentiellen Gefahren für die Ökosysteme sowie die menschliche Gesundheit, erfordern im Sinne des Vorsorgeprinzips eine drastische Reduktion jeglicher Kunststoffemissionen.
