Vor nunmehr über 20 Jahren startete mit der Verpackungsverordnung, weltweit bekannt als „Töpfer-decree“, eine in ihrer Nachhaltigkeit beispielhafte Verbreitung einer Idee. Hersteller und Vertreiber von Produkten sollen auch für deren spätere Entsorgung Verantwortung übernehmen. Sie sollten über Rücknahme- und Verwertungspflichten in abfallwirtschaftliche Belange eingebunden werden.
Sie sollten lernen, „vom Abfall her zu denken“, schon bei der Entwicklung und Produktion auf künftige Entsorgungsanforderungen achten und damit Anreize zu Abfallvermeidung und recyclingfreundlicher Produktgestaltung erhalten. Gebrauchte Produkte sollten nicht nur umweltverträglich entsorgt, sie sollten möglichst in Stoffkreisläufen gehalten, d.h. bei der Produktion neuer Produkte genutzt werden. Dem Verursacherprinzip entsprechend wurde die Internalisierung externer Umweltkosten durch die Produzenten gefordert. Rund 20 Jahre später steht die Extended Producer Responsibility als grundsätzliche abfallwirtschaftliche Anforderung in einem eigenen Artikel der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie und gilt europaweit, ja sogar weltweit als Instrument für eine erfolgreiche Fortentwicklung der Abfallentsorgung zu einer Kreislaufwirtschaft. In der Zwischenzeit ist einiges passiert in der Abfallwirtschaft, legislativ und in der Praxis. Nach Verankern des Prinzips der Produktverantwortung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz von 1994 gab es national und auf EU-Ebene neben Verpackungen weitere Regelungen zu Autos, Batterien, Elektrogeräten. Was sich zusammengefasst so leicht liest, kam allerdings oft nur nach harten und z.T. langwierigen Auseinandersetzungen zustande und dann bei uns in Deutschland teilweise erst in notwendiger Umsetzung europäischer Richtlinien. Und die Europäische Verpackungsrichtlinie steht ihren Schwester-Richtlinien in Sachen Produktverantwortung bis heute noch deutlich nach. Bei zwei bedeutenden Abfallströmen, Bauabfällen und Altpapier, verzichtete man auf EU-Ebene nach einigen Diskussionen auf entsprechende Initiativen, national haben wir es in Deutschland insoweit Mitte der 90er Jahre immerhin zu Ansätzen von Produktverantwortung durch Freiwillige Selbstverpflichtungen der betroffenen Wirtschaftskreise gebracht.
| Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft | |
| Quelle: | 20 Jahre Abfallwirtschaft, Herstellerverantwortung, Produktpolitik (September 2011) | |
| Seiten: | 10 | |
| Autor: | MinDir Dr. Thomas Rummler | |
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Die Figur der erweiterten Herstellerverantwortung fungiert als europarechtliches Stellrad für die Umsetzung eines umfassendenUmweltschutzes und gibt Anlass für weitreichende mitgliedstaatliche Umsetzungsvorhaben. Eingeführt wurde diese Figur in der europarechtlichen Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom19.11.2008. zunächst lag der Fokus auf einer effizienten Ressourcennutzung. Die erweiterte Herstellerverantwortung galt als „Mittel, um die Gestaltung und Herstellung von Gütern zu fördern, die während ihres gesamten Lebenszyklus, einschließlich ihrer Reparatur, Wiederverwendung und Demontage sowie ihres Recyclings, eine effiziente Ressourcennutzung in vollem Umfang berücksichtigen und fördern, ohne dass der freie Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigt wird“
