Umsetzung der Vorgaben des KrWG – Wie kann die hochwertige Verwertung realisiert werden in Sachsen?

Im Freistaat Sachsen wird die Umsetzung von § 11 KrWG zu den bedeutendsten Änderungen der Abfallmengenströme nach der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung im Jahr 2005 führen. Im Unterschied zur Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung werden diese Änderungen der Mengenströme in Sachsen aber längere Zeiträume benötigen. Das liegt vor allem daran, dass die von den öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern (örE) neu einzuführenden Maßnahmen dabei von den vorhandenen unterschiedlichen abfallwirtschaftlichen Strukturen ausgehen müssen, der Erfolg dieser Maßnahmen ohne die aktive Mitwirkung der Bürger nicht möglich ist und diese Mitwirkung der Bürger ordnungsrechtlich auch nicht erzwungen werden kann.

Nur wenn es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) gelingt, bei den Bürgern für neue Maßnahmen oder Systeme zur getrennten Sammlung Akzeptanz zu erreichen, ist es möglich sowohl qualitativ als auch quantitativ die ökologisch angestrebten Ergebnisse zu erreichen. Dabei ist zu erwarten, dass das vorhandene Bioabfallpotenzial durch die örE nur im Ausnahmefall in einem Schritt durch geeignete Maßnahmen der getrennten Sammlung vollständig ausgeschöpft werden kann. In vielen Fällen wird es hingegen sinnvoll sein in verschiedenen aufeinander aufbauenden Etappen zu planen. Ein solches schrittweises Vorgehen wird besonders dort notwendig sein, wo erst geringe Mengen an Bioabfällen getrennt erfasst werden. Derartigen Überlegungen folgt auch die Bioabfallstrategie des Landes Brandenburg, um sich von einem niedrigen Niveau der Getrennterfassung „schrittweise … an die ökobilanziell vorteilhafteste Gesamtstruktur“ anzunähern.



Copyright: © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Quelle: 10. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2015)
Seiten: 14
Autor: Dr. rer. nat. habil. Eberhard Kietz

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