Co-Vergärung auf kommunalen Kläranlagen: Praxiserfahrungen und rechtliche Regelungen

Die gemeinsame Vergärung von Klärschlamm (Basis-Substrat) und organischen Industrieabfällen, Gewerbeabfällen oder biogenen Abfällen aus der getrennten Sammlung (Co-Substrate) in Faulbehältern kommunaler Kläranlagen wird als Co- Fermentation bzw. Co-Vergärung bezeichnet. Sie wird bereits auf einer Reihe von Kläranlagen in Deutschland und im Ausland praktiziert.

Durch die Co-Vergärung kann die Faulgasproduktionbeträchtlich gesteigert werden. Je nach Art und Menge der zugegebenenBioabfälle kann die Gaserzeugung so stark ansteigen, dass ein energieautarkerBetrieb der Kläranlage ermöglicht wird bzw. sogar überschüssige Energie insNetz oder an Dritte abgegeben werden kann.

Das Konzept der Co-Vergärung vonKlärschlamm und Bioabfällen verspricht eine Reihe weiterer, interessanterVorteile sowohl für die Entsorgungspflichtigen (Standort, Infrastruktur undPersonal vorhanden) als auch für die Kläranlagenbetreiber (verbesserte Energiebilanz,Faulraumausnutzung, Wirtschaftlichkeit). Daher wird das Verfahren beiEmschergenossenschaft und Lippeverband seit 1996 intensiv untersucht. Ziel istes, die vorhandenen Faulbehälteranlagen zur Mitbehandlung kommunaler undgewerblicher Bioabfälle zu nutzen.



Copyright: © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Quelle: 10. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2015)
Seiten: 18
Autor: Dr.-Ing. Karl-Georg Schmelz

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