Aktuelle umweltpolitische Entwicklungen, wie die Einführung der flächendeckenden, getrennten Sammlung von Bioabfällen ab 2015 (KrWG §11, Abs. 1) und die Kaskadennutzung organischer Abfälle (energetische vor stofflicher Verwertung), werden dazu führen, dass Bioabfälle zukünftig vermehrt in Vergärungsanlagen oder in Kompostierungsanlagen mit vorgeschalteter Vergärungsstufe verwertet werden. In einigen Entsorgungsregionen in Deutschland (z.B. Straubing oder Bad Dürkheim) werden dazu bereits vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Bioabfallsäcke aus biologisch abbaubaren Biopolymeren angeboten bzw. zur Nutzung empfohlen, allerdings geschieht dies fast ausschließlich in Entsorgungsregionen mit aerober Bioabfallverwertung.
Umfragen im Rahmen eines Modellprojektes im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land (ZAW-SR) haben ergeben, dass die beteiligten Bürger bei der getrennten Sammlung von Bioabfällen mittels kompostierbarer Bioabfallsäcken vor allem die Sauberkeit, Hygiene und Praktikabilität als ausschlaggebende Kriterien zu Nutzung schätzen.
Biologisch abbaubare Kunststoffe auf Basis nachwachsender Rohstoffen, können vom Hersteller auf ihre Kompostierbarkeit hin zertifiziert werden, sofern sie den gestellten Anforderungen nach EN 13432 entsprechen. Im Rahmen dieser Zertifizierung muss nachgewiesen werden, dass innerhalb einer definierten Zeit und unter definierten Umständen ein (aerober) biologischer Abbau der Biopolymere stattgefunden hat. Trotz dieser Zertifizierung gibt es derzeit noch immer große Skepsis gegenüber biologisch abbaubaren Biopolymeren, sowohl in der Bevölkerung, als auch von der Industrie und den Kunststoffverwertern. Dies liegt zum einen an der mangelnden Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, zum anderen an der schwierigen Unterscheidbarkeit der zertifizierten von herkömmlichen nicht abbaubaren Kunststoffen auf fossiler Rohstoffbasis.
Aktuelle Untersuchungen von C.A.R.M.E.N. e. V. zeigen, dass diese Skepsis gegenüber zertifizierten, kompostierbaren Bioabfallsäcken unbegründet ist. Es konnte innerhalb der Untersuchungen in fast allen Kompostierungsanlagen nachgewiesen werden, dass sich die ausgewählten Bioabfallsäcke in Anlagen verschiedenster Kompostierungstechniken fast vollständig abbauen, größtenteils sogar schneller als in der Zertifizierung gefordert.
Aktuell gibt es keine Zertifizierung, in deren Rahmen die Hersteller eine störungsfreie und effektive anaerobe Verwertung von biologisch abbaubaren Biopolymeren nachweisen müssen. Daher kann es bei deren Mitverwertung in Vergärungsanlagen zu Störungen kommen, vor allem an Pump- und Rühraggregaten. Da diese nur bei der Nassvergärung Anwendung finden, sind diese Probleme in Trockenfermentationsanlagen nicht zu erwarten. In Deutschland werden Biogasanlagen allerdings zum großen Teil als Nassvergärungs-, nur ein geringerer Teil wird als Trockenvergärungsanlagen betrieben.
| Copyright: | © TU Dresden - Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft | |
| Quelle: | 9. Biogastagung: Anaerobe Biologische Abfallbehandlung (September 2013) | |
| Seiten: | 7 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Veit Grundmann | |
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