Das neue EEG 2017 – Chancen für die Bioenergie durch Ausschreibungsverfahren

Nach Verabschiedung der EEG-Novelle muss sich die Bioenergiebranche wieder einmal auf neue Rahmenbedingungen einstellen. Im Gegensatz zu den vorherigen Novellen betreffen die Neuerungen nicht nur den Neubau von Anlagen, sondern insbesondere auch Bestandsanlagen. Denn im EEG 2017 wurden erstmals Nachfolgeregelungen für den Zeitraum nach Ablauf der 20-jährigen Vergütung festgelegt. Das eröffnet neue Perspektiven, aber auch große Herausforderungen, insbesondere für Abfallvergärungsanlagen. Die verpflichtende Teilnahme an der Ausschreibung für Anlagen mit einer installierten Leistung größer 150 kWel stellt dabei die größte Umstellung dar. Ob unter diesen Bedingungen neue Biogutvergärungsanlagen in Deutschland gebaut werden können, wird sich in Zukunft noch zeigen müssen.

Am 8. Juli 2016 wurde das EEG 2017 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und wird somit zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Der Fachverband Biogas hat sich gemeinsam mit den anderen Verbänden erfolgreich für Anschlussregelungen für Bestandsanlagen nach Ablauf der ursprünglichen EEG-Vergütung eingesetzt. Insgesamt sind die Rahmenbedingungen für Biogasanlagen angesichts der klimapolitischen Herausforderungen jedoch unzureichend. Mit der Novelle des EEG 2017 erfolgte eine grundsätzliche Umstellung der Fördersystematik auf ein Ausschreibungsmodell. Das bedeutet eine Abkehr von den gesetzlich festgeschriebenen Vergütungssätzen. In den Vorstellungen der Bundesregierung sollen sich aufgrund der Konkurrenzsituation der Anlagen günstigere Vergütungssätze ergeben. Ob das tatsächlich funktionieren wird und ob die Akteursvielfalt erhalten bleibt, ist unter den derzeitigen Voraussetzungen stark in Frage gestellt.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: Biomasse-Forum 2016 (November 2016)
Seiten: 7
Autor: Dipl.-Ing. David Wilken

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