Gemeinsam mit 11 weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union setzt sich Deutschland für verbindliche Regelungen zur Verwertung von Bioabfällen ein, die vorzugsweise als EU-Bioabfallrichtlinie eingeführt werden sollten.
Komposte und Gärrückstände aus getrennt erfassten Bioabfällen haben unter ökologischen Aspekten handfeste Vorteile. In europäischem Maßstab gewinnen sie allerdings erst allmählich in größerem Umfang an Bedeutung. Die Verwertung "sortenrein" erfasster Bioabfälle trifft nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich, den Niederlanden und Belgien auf Befürworter, sondern verstärkt auch in südlichen und östlichen EG-Mitgliedstaaten, wie z. B. Italien, Spanien, Tschechien und in Ungarn, wo gegenwärtig ein mehr oder weniger flächendeckendes Netz von Kompostanlagen aufgebaut wird. Damit folgen diese Mitgliedstaaten der Erkenntnis, dass eine Verwertung biologisch abbaubarer Materialien ökologisch und in der Regel auch ökonomisch sinnvoll ist.
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Quelle: | Wasser und Abfall (04/2008) (April 2008) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs Susanne Hempen | |
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