Standardsetzung für Entsorgungsverfahren durch BVT-Merkblätter

Die IVVU-Richtlinie legt Anforderungen für die Genehmigung von neuen Anlagen bzw. für wesentliche Änderungen und den Fortbetrieb bestehender Anlagen fest. Der Genehmigungspflicht unterliegt auch eine Vielzahl von Anlagen der Abfallwirtschaft. Ohnehin gehören „den Abfall betreffende Maßnahmen“ (Art. 1 IVVU-RL) zu den von der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden.

Die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verfolgt die Harmonisierung der Vorschriften über die Genehmigung und den Betrieb von besonders umweltrelevanten Industrieanlagen und ist damit die zentrale Vorschrift für den anlagenbezogenen Umweltschutz. Der integrierte Ansatz der Richtlinie ist darauf gerichtet, den Schutz der Umwelt als Ganzes und nicht nur einzelner Umweltmedien sicherzustellen. Als Genehmigungsvoraussetzung und Grundpflicht des Betreibers ist der Standard der besten verfügbaren Techniken die materiell-rechtliche Kernanforderung der Richtlinie zur Durchsetzung von Vorsorgeanforderungen. Dazu ist ein Informationsaustausch vorgesehen, dessen Ziel die Erstellung von Referenzdokumenten ist. Diese sogenannten BVT-Merkblätter sollen einen wichtigen Beitrag zur Harmonisierung der Anlagenstandards in der Europäischen Union leisten. Nach einem Überblick über Anwendungsbereich, Entstehung und Funktionsweise der Merkblätter untersucht dieser Beitrag, wie das Regelungskonzept der BVT-Merkblätter zur Harmonisierung der Standards für Entsorgungsverfahren bereits genutzt wird und welche weiteren Optionen insoweit bestehen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 / 2008 (November 2008)
Seiten: 10
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Johanna Kemper (geb. Raasch)

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