Planrechtfertigung oder Bedarfsnachweis – Droht ein Entsorgungsengpass bei DK I-Deponien?

Deponieraum kann nicht über Nacht geschaffen werden, hat Walther Henkes vor kurzem im Recyclingmagazin zugespitzt formuliert.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Planungsprozess von der Standortsuche bis zur Erstellung und Einreichung der Antragsunterlagen und das sich daran anschließende Zulassungsverfahren, das auch für DK IDeponien regelmäßig ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist, mindestens fünf, teilweise bis zu zehn Jahren in Anspruch nimmt. Das liegt daran, dass in den Antragsunterlagen und im Planfeststellungsverfahren alle vom Deponievorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange, insbesondere auch die Umweltauswirkungen, ermittelt, bewertet und miteinander abgewogen werden müssen. Praktisch bedeutet das die Erstellung von Gutachten zu Schall- und Staubimmissionen, Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz, die Beschaffung der notwendigen Flächen, die Lösung von Erschließungsproblemen usw.

Hinzu kommt der sogenannte Bedarfsnachweis, der sich in der behördlichen Vollzugspraxis neuerdings zu einer nicht unerheblichen Zulassungshürde entwickelt und Anlass für diesen Beitrag ist.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Strategie Planung Umweltrecht 9 (2015) (Januar 2015)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Peter Kersandt

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