Artenschutz im UGB- Referentenentwurf – effektiv, vollzugstauglich, europarechtskonform?

Mit seiner Caretta-Entscheidung hat der EuGH zum Verständnis der artenschutzrechtlichen Bestimmungen der FFH- Richtlinie1 eine Lawine ausgelöst, die auch 6 Jahre nach Beginn ihrer Talfahrt noch nicht zum Stillstand gekommen ist. Ein Urteil nach dem nächsten „purzelt“ aus
den Gerichtssälen der Instanzgerichte.

Was die Bewertung der gegenwärtigen Ausgestaltung des Artenschutzrechts angeht, so fällt diese geteilt aus. Soweit die Vorschriften hinter den europarechtlichen Vorgaben zurückbleiben, bedarf es der europarechtlich gebotenen Anpassung. Sich bei der Auslegung des Europarechts mehr auf das Guidance-Document zu verlassen als auf die Richtlinienbestimmungen selbst, erscheint fragwürdig. Zwar dürfte nicht mit einem von der Kommission einzuleitenden Vertragsverletzungsverfahren zu rechnen sein, soweit die deutsche Rechtslage mit dem Guidance- Document übereinstimmt; aber auch daran mangelt es bereits. Auch besteht die Möglichkeit, dass der EuGH mit den neuen Bestimmungen auf andere Weise als durch ein Vertragsverletzungsverfahren befasst wird. Insofern sollte der Entwurf des UGB III nochmals überarbeitet werden, um auch die mit der „kleinen Novelle“ geschaffenen Probleme zu beheben. In zahlreichen Punkten sind die Regelungen aber inhaltlich auch gelungen. Dies gilt vor allem für die Definitionen und den Regelungskomplex über Neobiota, der deutliche Verbesserungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage erfährt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 05/2008 (November 2008)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. iur. Thomas Hellenbroich

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