| 2025 | |
| 2024 | |
| 2023 | |
| 2022 | |
| 2021 | |
| 2020 | |
| 2019 | |
| 2016 | |
| 2015 | |
| 2014 | |
| 2013 | |
| 2012 | |
| 2011 | |
| 2010 | |
| 2009 | |
| 2008 | |
| StoffR 06/2008 | |
| StoffR 05/2008 | |
| StoffR 04/2008 | |
| StoffR 03/2008 | |
| StoffR 02/2008 | |
| StoffR 01/2008 | |
| 2007 | |
| 2006 | |
| 2005 | |
Im Verkehr mit pharmazeutischen Erzeugnissen kommt Marken ein besonderer Stellenwert zu. Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass die Waren selbst in aller Regel nur eine geringe oder gar keine äußere Unterscheidungskraft besitzen. Das Erscheinungsbild von Arzneimitteln ist in der Regel unauffällig. Die Gestaltung der Gebinde bzw. Verpackungen weist selten markante Merkmale auf. Bedingt durch die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Arten der Einnahme oder Anwendung von Arzneimitteln werden diese häufig in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen oder Flaschen mit Tropfeinsätzen in den Verkehr gebracht. In krassem Gegensatz zum vergleichsweise unscheinbaren Äußeren stehen die Kosten für Forschung, Entwicklung und Vermarktung von Arzneimitteln.
III. Das Publikum verschreibungspflichtiger Arzneimittel
1. Der Verkehr mit Arzneimitteln
2. Rechtsprechung
3. Eigene Bewertung
IV. Zusammenfassung
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | StoffR 01/2008 (Februar 2008) | |
| Seiten: | 12 | |
| Autor: | Christian Ballke | |
| Die Bibliothek und die Kaufoptionen sind umgezogen zu https://library.wasteculture.com Bereits erworbene Artikel können weiterhin über myASK abgerufen werden. | ||
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Neues aus der Rechtsprechung
© Rhombos-Verlag (9/2008)
Bundesverwaltungsgericht zur Alternativenprüfung und Drittschutz von Grenz- und Kontrollwerten / EuGH zur Auslegung der AbfRRL
REACH: Der Alleinvertretervertrag
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2008)
Mit Beginn des Jahres 2008 rückt der Zeitpunkt näher, zu dem zahlreiche der bisher noch nicht wirksamen Pflichten der neuen REACH-Verordnung in Kraft treten werden. Stichtag ist der 1.6.2008. Im Zentrum steht dabei die neue Registrierungspflicht für Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Art. 6 Abs. 1), sowie für Stoffe in Erzeugnissen, soweit diese dazu bestimmt sind, aus dem Erzeugnis freigesetzt zu werden (Art. 7 Abs. 1). Ohne die erforderliche Registrierung dürfen Stoffe dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden. (Prinzip des Art. 5: "Ohne Daten kein Markt"). Da gemäß Art. 3 Nr. 12 auch die Einfuhr als Inverkehrbringen gilt, dürfen Stoffe ohne erforderliche Registrierung ab diesem Tag auch nicht mehr eingeführt werden. Geschieht dies dennoch, sieht der Entwurf des deutschen REACH-Anpassungsgesetzes zukünftig die Ahndung eines solchen Verhaltens als Straftat vor.
Neuer Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (GMP) bei Kosmetika – ISO 22716
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2008)
Unter der Bezeichnung "Kosmetik – Gute Herstellungspraxis (GMP) – Leitfaden zur guten Herstellungspraxis (ISO 22716:2007)", angenommen vom CEN1 am 16.09.2007 (EN ISO 22716) und durch das Deutsche Normungsinstitut unter der Bezeichnung DIN EN ISO 22716:2008-02 übernommen, erfährt die gute Herstellungspraxis für Kosmetika eine neue Regelung2. Die einzelnen Bestandteile dieser Regelung, ihre Hintergründe und ihre Bedeutung für die Praxis der kosmetischen Unternehmen sollen nachfolgend dargestellt werden:
Die Feuerzeugverordnung – ein europäisches Lehrstück
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2008)
Ein "Feuerzeug" ist: ein zur Erzeugung einer Flamme unter Verwendung eines Brennstoffs bestimmtes, von Hand betätigtes, mit einer integralen Brennstoffversorgung gefertigtes und gegebenenfalls zum Nachfüllen bestimmtes Gerät, das in der Regel zum beabsichtigten Anzünden speziell von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen dient und bei dem vorhersehbar ist, dass es auch zum Anzünden von Gegenständen wie Papier, Dochten, Kerzen und Laternen verwendet wird.1 Eine EU-weite Regelung über Feuerzeuge – ein weiterer schwerer Fall von Brüsseler Regulierungswahn? Die Geschichte der Feuerzeugverordnung ist ein schönes Beispiel für die Gemengelage aus auteren Motiven, inszenierten Einsprüchen und diskreten Kompromissen, aus der europäisches Recht entsteht.
