Der Nachweis des Todes bei der postmortalen Gewebespende: Unvollständige und praxisuntaugliche Vorgaben?

Eine kritische Analyse des Transplantationsgesetzes und von Richtlinien
der Bundesärztekammer

I. Einleitung
II. Medizinische Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten bei der intensiv- und rechtsmedizinischen postmortalen Explantation
III. Rechtliche Vorgaben zum Tod und zum Nachweisverfahren des Todes im TPG
1. Todesbegriffe im TPG
a. Individualtod
b. Gesamthirntod
c. Irreversibler Herz-Kreislauf-Tod
2. Das Nachweisverfahren des Todes im TPG
a. Nachweis des Individualtodes
b. Nachweis des Gesamthirntodes
c. Nachweis des irreversiblen Herz-Kreislauf-Todes nach einem Zeitablauf von 3 Stunden
IV. Kritische Anmerkungen
1. Fehlende Legaldefinition des Todes
2. Fehlende Vorgaben zum Nachweis des Todes gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TPG i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 TPG
3. Praxisuntaugliche Regeln für postmortale Gewebeentnahmen außerhalb intensivmedizinischer Bedingungen
V. Fazit



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 06/2008 (Januar 2009)
Seiten: 10
Autor: Prof. Dr. med. Dr. med. habil. Markus Parzeller
Professor Dr. med. Dr. jur. Reinhard Dettmeyer

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