Die Zukunft der Kompostwirtschaft

Herr Bundesminster Trittin hat in seinem Referat die Position der Bundesregierung zur getrennten Erfassung von Bioabfällen erläutert. Daher beschränke ich mich in meinem Eingangsstatement auf einen kurzen Überblick über das Düngemittelrecht, das die landbauliche Verwertung der Sekundärrohstoffdüngern regelt und damit über den Anwendungsbereich der BioAbfVO hinausgeht.

Die Versorgung der Pflanze mit notwendigen Nährstoffen sowie die Erhaltung und Förderung der Bodenfruchtbarkeit, um insbesondere die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen, preiswerten Erzeugnissen zu sichern, ist das Ziel guter fachlicher Praxis bei der Düngung (§ 1a Düngemittelgesetz). Die gute fachlicher Praxis der Düngung wird durch die Düngeverordnung konkretisiert. Die Düngemittelverordnung legt hingegen die Regeln fest, nach denen Düngemittel und Kultursubstrate in den Verkehr gebracht - d. h. dem Betriebskreislauf zugeführt - werden dürfen.



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 64. Informationsgespräch (April 2004)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Friedel Cramer

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