Das Düngemittelrecht stellt die letzte "filternde Einheit" vor dem Boden dar. Neben der Ernährung von Nutzpflanzen sind die Bodenfruchtbarkeit und die Vorsorge im Hinblick auf die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt wesentliche Ziele des Düngemittelrechts. Stoffe, die mit der Zweckbestimmung als Düngemittel, Bodenhilfsstoff oder Kultursubstrat in den Verkehr gebracht und angewandt werden sollen, müssen zugelassen sein. Die Zulassung kann auf EU-Ebene oder nach nationalem Recht erfolgen.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 72. Symposium 2011 (Oktober 2011) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Hans-Walter Schneichel | |
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Einordnung der Stickstoffrückgewinnung auf Kläranlagen als Beitrag zum Klimaschutz und zur resilienten Düngerversorgung
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Die Stickstoffproduktion durch das Haber-Bosch-Verfahren hat die Landwirtschaft geprägt und die Lebensmittelproduktion wesentlich effizienter gemacht. Dank diesem Verfahren war und ist es möglich die wachsende Zahl an Menschen mit Nahrung zu versorgen. Doch das 1909 entwickelte Verfahren basiert auf der Nutzung von Erdgas. Aufgrund von verschiedenen Krisen, wie dem Ukrainekrieg, kam es daher in den letzten Jahren zu starken Preisschwankungen und Unsicherheiten bei stickstoffbasierten Düngemitteln.
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Insbesondere an Biogutkompost stellen die Ökoverbände Anforderungen, die die Untersuchung von zusätzlichen Parametern erforderlich machen, die nicht zu den Regeluntersuchungen der Gütesicherung gehören. Diese werden unterschieden in einmalige Einstufungsuntersuchungen und Zusatzuntersuchungen, die alle drei Jahre zu wiederholen sind.
Wie entscheiden Gärtner*innen beim Blumenerdenkauf?
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Bis 2026 soll der Hobbygarten auf freiwilliger Basis torffrei werden – so sieht es die Torf-minderungsstrategie des Bundesministeri-ums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vor. Hierfür ist es entscheidend, das Kaufver-halten und die Präferenzen der Verbrau-cher*innen besser zu verstehen.
Die Bewertung der Kennzeichnung von Pflanzen- Biostimulanzien gegenüber Verbrauchern gemäß EUDüngeprodukteverordnung
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Die sog. EU-Düngeprodukteverordnung regelt die Bereitstellung von EU- Düngeprodukten auf demMarkt. Sie ist ein weiterer Rechtsakt unter dem sog. neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework, NLF). Ein Düngeprodukt ist ein Stoff, ein Gemisch, ein Mikroorganismus oder jegliches anderesMaterial, der/das entweder als solcher/solches oder gemischt mit einem anderen Material zur Versorgung von Pflanzenoder PilzenmitNährstoffenoder zur Verbesserung ihrer Ernährungseffizienz auf Pflanzen oder deren Rhizosphäre oder auf Pilzen oder derenMykosphäre angewendet wird oder angewendet werden soll oder deren Rhizosphäre bzw. Mykosphäre bilden soll (Art. 2 Nr. 1 Verordnung (EU) 2019/1009).
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und die Urteile des EuGH vom 25.4.2024
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