Pilotprojekt Bio-Tonne in der Landeshauptstadt Potsdam

Der Bundesgesetzgeber hat bei der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) in nationales Recht im Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 neben den Getrenntsammlungspflichten für Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle in Paragraph 11 ebenfalls eine Getrenntsammlung für Bioabfälle spätestens ab dem 01.01.2015 gesetzlich verankert.
Die Landkreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Land Brandenburg sind daher dazu gehalten, die Umsetzung dieser gesetzlichen Forderungen für ihr Entsorgungsgebiet zu prüfen. Bei der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam für den Zeitraum 2011 bis 2016 musste diesen gesetzlichen Forderungen Rechnung getragen werden.

Zur weitergehenden Vorbereitung der Umsetzung der getrennten Bioabfallerfassung im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam wurde auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse die Durchführung eines Pilotprojektes Biotonne beschlossen.
Die Pilotphase läuft über den Zeitraum eines Jahres vom 01.06.2013 bis 31.05.2014 und umfasst die im Stadtgebiet vorhandenen Siedlungsstrukturgebiete, wie Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Großwohnanlagen. Dazu wurde als Stichprobengebiet der Stadtteil Potsdam West ausgewählt. Insgesamt sind an das Pilotprojekt etwa 3000 Haushalte mit 6020 Einwohnern angeschlossen.



Copyright: © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement
Quelle: 74. Symposium 2013 (Oktober 2013)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Birgit Wiedemann

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