Mit dem Beitritt der zehn neuen Mitglieder der Europäischen Union zum 1. Mai des vergangenen Jahres fand die bisher umfangreichste Erweiterung der EU ein formales Ende. Europa wächst immer weiter zusammen – und das auch in der Abfallwirtschaft. Europäisierung heißt nicht nur, dass das nationale an das europäische Recht angeglichen wird, sondern auch, zusammen zu arbeiten und die globalen Herausforderungen in der Abfallwirtschaft gemeinsam zu lösen. Allzu oft scheint sich die gegenwärtige Diskussion jedoch auf den Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zu konzentrieren, was dem komplexen Thema in keiner Weise gerecht wird. Längst sind noch nicht alle Aufgaben dieses Beitritts abgeschlossen worden. Das zeigen u.a. diverse Übergangsfristen, von denen allein im Bereich der Abfallwirtschaft 19 festgeschrieben wurden. Die Erweiterung der EU wird hier alle ihre Mitglieder vor neue Herausforderungen, aber auch Chancen stellen. Um zukünftig am Markt bestehen zu können, sind alle Akteure aufgerufen, mögliche Chancen zu erkunden und neue Geschäftsfelder zu erschließen.
Wir wollen versuchen, am Beispiel unserer beiden Nachbarländer, Polen und Tschechien, auf einige dieser Herausforderungen und Chancen im Bereich der Abfallwirtschaft - und hierbei insbesondere im Bereich der kommunalen Restabfälle - einzugehen. Lassen Sie uns daher zunächst gemeinsam einen Blick auf die rechtlichen, strukturellen und quantitativen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft beider Länder werfen. Hierauf aufbauend sollen Handlungsfelder identifiziert werden.
Copyright: | © HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement | |
Quelle: | 66. Informationsgespräch (Juni 2005) | |
Seiten: | 20 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Walter Hammann Dr. Bärbel Birnstengel | |
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Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am Beispiel des Rhein-Hunsrück-Kreises
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Mit der Agenda 2030 gaben sich die Vereinten Nationen im Jahr 2015 ein Rahmenwerk, um bis 2030 weltweiten Fortschritt mit dem Schutz der Umwelt und sozialer Gerechtigkeit in Einklang zu bringen. Kernstück sind dabei 17 Nachhaltigkeitsziele, die wesentliche Kriterien für die nachhaltige Entwicklung bilden. Die Ziele stellen Prioritäten für die Staaten dar, die sie beschlossen haben und sollen somit auch insbesondere das Handeln der kommunaler Unternehmen anleiten. Die Nachhaltigkeitsziele spielen daher insbesondere auch bei der Bewertung des Beitrags kommunaler Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung eine wichtige Rolle.
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