
In der EU gelten im Augenblick zwei Badegewässer-Richtlinien. Weiterhin gilt die Richtlinie 76/160/EWG über die Qualität des Badegewässers von 08.12.1975, die bis 2014 weiter gelten soll. Die neue Richtlinie 2006/7/EG wurde am 15.02.2008 beschlossen. Die Bestimmungen der neuen Richtlinien mussten die Mitgliedsländer bereits in der Badesaison 2008 einhalten. Darin werden Gebiete der Flächengewässer festgelegt, wo traditionell eine größere Zahl an Menschen badet und das Baden nicht verboten ist, weiterhin werden die Qualitätsstandards für das Badegewässer sowie das obligatorische Monitoring festgelegt.
Die ländlichen Badegewässer in Slowenien sind oft mikrobiologisch mehr belastet als die Badegewässer in der urbanen Umgebung. In den ländlichen Gegenden ist das Netz der Abwassereinrichtungen samt Kläranlagen nicht voll ausgebaut, zudem erreichen die bereits errichteten Kläranlagen oft nicht die entsprechende mikrobiologische Reinigungsstufe. Zur Verunreinigung trägt aber auch die landwirtschaftliche Produktion bei. Die mikrobiologische Verunreinigung lässt sich nur zum Teil durch das kommunale Abwassernetz und die Kläranlagen beheben. Entsprechende Resultate werden erst durch den Ausbau der klassischen Kläranlagen erzielt, indem die mikrobiologische Reinigungsstufe hinzugefügt wird. Dafür eignen sich auch Pflanzenkläranlagen, die sehr effektiv sein können bei der Entfernung von Mikroorganismen. Durch die erfolgreiche Implementierung des „Kodex der guten landwirtschaftlichen Nutzung" und die Einführung von Ökoremediationszonen entlang der Feuchtgebiete kann die landwirtschaftliche Verunreinigung deutlich reduziert werden. Das behandelte Gebiet entlang des Flusses Krka ist ein charakteristisches ländliches Badegewässergebiet, darum sind die Resultate auch auf andere ländliche Badegewässergebiete übertragbar.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft 12 / 2008 (Januar 2009) | |
| Seiten: | 5 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
| Autor: | Dr. Darko Drev Dr. Mitja Slane Assoc. Prof. Dr.-Ing. Jože Panjan | |
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Die Nationale Wasserstrategie
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2021)
Mit der Vorstellung des Entwurfs der Nationalen Wasserstrategie durch das Bundesumweltministerium am 8. Juni 2021 endete ein dreijähriger Dialogprozess. Im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie werden alle Fragen und Antworten zum Umgang mit Wasser in Deutschland bis 2050 gebündelt.
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (3/2013)
Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Das neue WHG – einheitliche Anforderungen für Talsperren?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2010)
Der Betrieb von Talsperren erfüllt zahlreiche wasserwirtschaftlichen Aufgaben, wie Wasservorhaltung, Elektrizitätsgewinnung, Tourismusförderung, Natur- oder Hochwasserschutz, abhängig von der primären Funktion der Anlage. Dabei müssen Talsperrenbetreiber die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Das neue WHG und die bis Ende 2009 zu beschließenden Bewirtschaftungspläne nach der Wasserrahmenrichtlinie sehen zusätzliche wasserwirtschaftliche Anforderungen vor. Abweichende Regelungen in den Landeswassergesetzen sind möglich.
Auswirkungen vom Wandel im Recht auf Bau, Betrieb und Unterhaltung von Talsperren
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Im deutschen Wasserrecht ist die Gewässernutzung „Gewässeraufstau“ seit jeher detaillierter geregelt als die Anforderungen an Talsperrenbauwerke: Solche Anforderungen werden durch (private) technische Regeln zum Bau, zum Betrieb und zur Unterhaltung von Talsperren ausgestaltet. An dieser bewährten Konzeption haben weder die Wasserrahmenrichtlinie der EU, das „alte“ oder „neue“ Wasserhaushaltsgesetz noch die 16 Landeswassergesetzes etwas geändert.
Phosphorbelastung von Fließgewässern - Einfluss unterschiedlicher Zielwerte auf die Priorisierung und Kosten von Maßnahmen
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Sehr viele Oberflächenwasserkörper in Deutschland und Europa sind derzeit nicht in einem „guten Zustand“ gemäß WRRL, weil sie eutrophiert und morphologisch beeinträchtigt sind. Welche Immissionsanforderungen sind vor diesem Hintergrund für den Hauptverursacher Phosphor sinnvoll und mit welchen Kosten sind sie verbunden? Welche Rolle spielen dabei Wechselwirkungen mit der Gewässermorphologie?
