Klärschlammentsorgung aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Die geltenden Anforderungen der Klärschlammverordnung und der Düngemittelverordnung an die landbauliche Klärschlammverwertung entsprechen nicht mehr dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Dies haben die Expertentagung des Bundesumweltministeriums zu den Perspektiven der Klärschlammverwertung am 6./7.12.2006 in Bonn und die wiederholte Behandlung der Thematik im Beirat für Düngungsfragen beim BMELV deutlich gemacht. Die Anforderungen sind daher heraufzusetzen, um einen ausreichenden Schutz vor möglichen Risiken einer landbaulichen Verwertung zu gewährleisten.

Bei dieser Vorgehensweise ist damit zu rechnen, dass einige kommunale Klärschlämme künftig die erhöhten Anforderungen nicht mehr erfüllen werden, es sei den es werden zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung des Schadstoffeintrags bei den Einleitern getroffen. Hierfür bedarf es angemessener Übergangsfristen. Die gebotene Folgenabschätzung eines vollständigen Verbots der landbaulichen Klärschlammverwertung und die Abwägung seiner Vor- und Nachteile lässt das Pendel zugunsten einer Fortsetzung dieser Verwertungsmöglichkeit unter strengeren Auflagen ausschlagen, was auch der Auffassung des Bundesrates entspricht. Klärschlämme enthalten wichtige Pflanzennährstoffe (vor allem auch Phosphor); sie sind damit ein Substitut für energieaufwendig hergestellte Mineraldünger und ein Beitrag zum sparsamen Umgang mit der endlichen Ressource Rohphosphat.



Copyright: © Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Quelle: Internationales Klärschlamm-Symposium (Juni 2008)
Seiten: 2
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dr. H.-Christoph von Heydebrand

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Die DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. unterstützt durch die Weiterentwicklung technischer Regeln und im Rahmen ihrer Bildungsarbeit alle Akteure, die mit dem Umgang und der Entsorgung von Klärschlämmen befasst sind. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, ob eine landbauliche Verwertung durchgeführt wird oder die Entsorgung mittels thermischer oder mechanisch-biologischer Verfahren erfolgt.

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