Klärschlammentsorgung aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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• Düngemittelverordnung gilt bei einer Verwertung innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft für alle Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate oder Pflanzenhilfsmittel - und zwar ohne Ausnahme
• auch für Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel unter Verwendung von Schlämmen gelten dann
1. Anforderungen an die Zusammensetzung einschl. Schadstoffe
2. Anforderungen an die Hygiene
3. Prinzipien der Einzelstoffzulassung mit ggf. jeweils ergänzenden Bedingungen
4. spezielle Vorgaben für Nebenbestandteile
• bei Einhalten aller dieser Vorgaben beliebige Kombinationsmöglichkeiten als „Organischer Dünger“, „Organisch-Mineralischer Dünger“ oder verascht als „Mineraldünger“



Copyright: © Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Quelle: Internationales Klärschlamm-Symposium (Juni 2008)
Seiten: 18
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Oberamtsrat Georg Embert

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