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Gewerbliche Sammlungen von Abfällen aus privaten Haushaltungen vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und nach der Novelle der Abfallrahmenrichtlinie
Die vergangenen zwei Jahre waren im Bereich der gewerblichen Sammlungen von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) von turbulenten gerichtlichen Auseinandersetzungen und profitablen Sekundärrohstoffpreisen geprägt. Das Jahr 2009 begann im Hinblick auf diese beiden Aspekte unter gänzlich anderen Bedingungen: Die Altpapierpreise sind drastisch gesunken, die Rentabilität gewerblicher Sammlungen scheintin Frage gestellt und es bestehen erste Übernahmeangebote für Sammlungsnetze in lukrativen Gegenden. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen wurden zunehmend zugunsten der gewerblichen Sammler entschieden: Waren die ersten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zur Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen im Ergebnis nur schwer vorherzusehen, weil sie scheinbar willkürlich mal zugunsten und mal zulasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger ausgingen, wendete sich das Blatt in letzter Zeit tendenziell zugunsten der gewerblichen Sammler. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein sorgte für Bewegung, die durch die Novelle der Abfallrahmenrichtlinie noch an Dynamik gewinnt. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die noch im ersten Halbjahr 2009 zu erwarten ist, besteht in Bezug auf die Zulässigkeit gewerblicher Hausmüllsammlungen daher eine erhebliche Rechtsunsicherheit, die auch Fragen nach der Regelungsnotwendigkeit durch den Gesetzgeber aufwirft. Diese Entwicklung wird im Folgenden zusammenfassend dargestellt.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | Recycling (Februar 2009) | |
Seiten: | 1 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Rechtsanwältin Anemon Boelling | |
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