Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat eine grundlegende Entscheidung zu den Klagerechten einer Gemeinde gegen eine Wasserbewilligung gefällt.
Fehler im Bewilligungsverfahren können nur geltend gemacht werden, wenn sie sich auf die Behördenentscheidung ausgewirkt haben. Darüber hinaus hat das OVG klargestellt, dass für die Erteilung einer Bewilligung nicht das vorherige Einverständnis einer betroffenen Gemeinde gefordert ist, da mit der Bewilligung keine baulichen Anlagen zugelassen werden. Im Übrigen kommt eine Rechtsverletzung der Gemeinde nur in Betracht,wenn sie in ihrer Planungshoheit oder Finanzhoheit verletzt ist.
Schlagworte: Wasserversorgung, Wasserrecht, Bewilligung
Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH | |
Quelle: | GWF 07/2003 (Juli 2003) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | Rechtsanwalt Dr. Christian Scherer-Leydecker | |
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