Keine Geltung von REACH für Pflanzen und landwirtschaftliche Erzeugnisse

Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwiefern Pflanzen im Allgemeinen und pflanzliche landwirtschaftliche Erzeugnisse im Besonderen von der REACH-Verordnung erfasst werden und damit etwa der Registrierung unterliegen können. Insofern ist zunächst zu diskutieren, ob eine Pflanze als solche als Stoff im Sinne von REACH zu qualifizieren ist (dazu I.). Ist dies zu verneinen, gilt es weiter zu untersuchen, ob eine Pflanze jedenfalls dann als Stoff anzusehen ist, wenn sie geerntet und anschließend getrocknet wird (dazu II.).

I. Ist eine Pflanze als solche ein Stoff i. S.v. REACH?
II. Ist eine Pflanze ein Stoff i. S.v. REACH, wenn sie geerntet und getrocknet wird?
III. Fazit



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 06/2009 (Dezember 2009)
Seiten: 3
Autor: Professor Dr. Kristian Fischer

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