Schönheitsclaims für Lebensmittel? Welche Kriterien gelten für ihre rechtliche Bewertung?

Der Trend der vergangenen Dekade zu ökologisch erzeugten Lebensmittel geht einher mit einer wachsenden Anzahl von verarbeiteten Lebensmitteln, die dem Verbraucher einen Zusatznutzen für die Gesundheit oder im Hinblick auf den Nährwert solcher Produkte versprechen. Solche funktionellen Lebensmittel und die Claims, die sie begleiten, sind beim Verbraucher durchaus erfolgreich. Funktionelle Lebensmittel sollen vorteilhaft sein für die Verdauung, die Gewichtsreduzierung, für die Wachstumsphase und alle sonstigen möglichen physiologischen Umstände, aber auch für die Stimmungsaufhellung oder besseres Denkvermögen und Konzentration.

I. Einleitung
II. Zur rechtlichen Qualifizierung der mit Schönheitsclaims angebotenen Produkte
1. Kosmetische Mittel und Arzneimittel
2. Lebensmittel
III. Zur Zulässigkeit von schönheitsbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln
1. Schönheitsbezogene Aussagen als eigene rechtliche Kategorie von Werbeaussagen?
2. Welche Aussagen können zu den schönheitsbezogenen Aussagen gerechnet werden?
3. Schönheitsbezogene Aussagen und das Krankheitswerbeverbot des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB
4. Schönheitsbezogene Aussagen und Irreführung gem. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 LFGB
5. Schönheitsbezogene Aussagen und die Verordnung über nährwert- und Gesundheitsbezogene Angaben
IV. Zusammenfassung



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 06/2009 (Dezember 2009)
Seiten: 7
Autor: Dr. Ursel Paal

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