Für die energetische und stoffliche Altölverwertung ergab ein ökobilanzieller Vergleich weitgehend gleichrangige Resultate
In Deutschland fallen in der gesetzlich geregelten Altölsammlung jährlich rund 500.000 Tonnen Altöl zur Entsorgung an. Die EG-Altöl-Richtlinie räumt hierzu der stofflichen Aufbereitung Vorrang ein. Der hohe Heizwert des Abfalls macht ihn jedoch auch für die energetische Verwertung interessant, vor allem für die Betreiber von Zementwerken. Der Druck aus Brüssel und die heftigen Auseinandersetzungen zwischen stofflichen und energetischen Verwertern veranlaßten Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt, eine Ökobilanz durchzuführen, die klären sollte, welche Verwertungsart die besser umweltverträgliche ist. Die Untersuchung berücksichtigte vier Verwertungsverfahren für Altöl: Die Aufarbeitung zu Grundölen und zu Brennstoffen, die thermische Nutzung in Zementwerken und die Druckvergasung zur Herstellung von Synthesegas beziehungsweise Methanol. Als Instrument wurde die Ökobilanz entsprechend der DIN EN ISO 14040ff eingesetzt. Bei der Aufstellung einer ökologischen Rangfolge orientierte sich das Umweltbundesamt an der UBA-Bewertungsmethode für Ökobilanzen. Dabei zeigte sich, daß keines der betrachteten Verwertungsverfahren einen ökologischen Gesamtvorteil gegenüber den anderen Optionen aufweist.
Copyright: | © Rhombos Verlag | |
Quelle: | 03/2001 - Information und Kommunikation (August 2001) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Biol. Horst Fehrenbach Prof. Dr.-Ing. Klaus Fricke | |
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