Aufgrund des Fortschritts der Trinkwasseranalytik werden immer mehr organische Spurenstoffe in den Trinkwasserressourcen nachgewiesen. Wesentliche Belastungsquellen sind das Abwasser und diffuse Einträge. Mittels moderner Non-Target-Analytik können heute im Abwasser über eintausend Spurenstoffe nachgewiesen werden, in gut geschützten Grundwässern etwa 50. Erstmals konnten für das Wasserwerk Langenau und die komplexen Aufbereitungsschritte dort die Transformationsprozesse bei organischen Spurenstoffen, insbesondere bei der Ozonung, quantifiziert werden. Die Überwachungsbehörden und die Öffentlichkeitsarbeit der Versorgungsunternehmen sind gefordert.
„Organische Spurenstoffe“ sind seit vielen Jahren ein Thema in der Wasserversorgung, im Lebens- und Futtermittelbereich und in der Offentlichkeit. Es handelt sich um organische Substanzen, die in Konzentrationen kleiner 100 Mikrogramm je Liter in Wassern gefunden werden. Im Gegensatz zu anorganischen Substanzen sind „organische Stoffe“ Verbindungen, die der Kohlenstoff mit sich selbst und anderen Elementen – in erster Linie Wasserstoff , Sauerstoff , Stickstoff , Phosphor und Halogenen – eingeht. Bei der CAS sind mehr als 51 Millionen solcher Verbindungen registriert. Waren es bis in die fruhen 1980er Jahre die „Polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe“ (PAK) und die „Leichtfluchtigen Halogenkohlenwasserstoffe“ (LHKW), so ruckten seit Mitte der 1980er Jahre die Pestizide und ab etwa 1990 Arzneimittel in den Fokus. Spater folgte eine Vielzahl von im Wasser unerwunschten Verbindungen. Seit etwa 1965 wurden mehr als 1000 „neue“ organische Spurenstoffe nachgewiesen. Dies resultiert aus der zunehmenden Qualitat der Analytik. „Neu“ ist nicht das Auftreten der Schadstoffe als solches, sondern deren Nachweis. Dies beschaftigt die Wasserversorgungsunternehmen, die Uberwachungsbehorden und die Offentlichkeit.
Copyright: | © Vulkan-Verlag GmbH | |
Quelle: | GWF 07-08/2010 (August 2010) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,00 | |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh | |
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Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGE Ems
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Am 22. Dezember 2020 wurden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit Ems veröffentlicht. Bis zum 22. Juni 2021 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. In den Plänen sind der aktuelle Zustand der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm der FGE Warnow/Peene
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Die Flussgebietseinheit Warnow/Peene hat am 22. Dezember 2020 die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme 2021 – 2027 für die Flussgebietseinheit der Öffentlichkeit zur Stellungnahme bis zum 22. Juni 2021 zur Verfügung gestellt. In den Plänen sind der aktuelle Stand des Zustands der Gewässer sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustands dokumentiert.
Auswirkungen historischer anthropogener Einflüsse auf den heutigen
Gewässer- und Hochwasserschutz
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Menschliche Aktivitäten beeinflussen bereits seit Jahrhunderten die Fließgewässersysteme. Heutzutage werden vor allem kleine Fließgewässer renaturiert, da diese direkt abhängig von natürlichen und menschlichen Veränderungen im Einzugsgebiet sind und menschliche Aktivitäten die ursprünglichen Bedingungen überlagern. Doch ist die Rückkehr zu einem „morphologisch natürlichen“ Zustand überhaupt möglich?
Die neuen Umweltqualitätsnormen nach dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
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Zu den vordringlichen Zielen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie1
(WRRL) gehört das Erreichen eines guten
chemischen und ökologischen Zustands von Oberflächengewässern
und Grundwasserkörpern. Die Richtlinie wird von
den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Flussgebietseinheiten
umgesetzt. Dazu waren die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis
2009 Bewirtschaftungspläne für ihre Einzugsgebiete sowie
Maßnahmenprogramme für jede Gebietseinheit zu verabschieden.
Die Vorgaben der WRRL wurden in Deutschland
legislativ durch die Siebte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz
und durch Änderung der Landeswassergesetze umgesetzt.
Um das Ziel eines guten chemischen Zustands zu erreichen,
müssen Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen2
(UQN) einhalten, die auf EU-Ebene als sog. prioritäre und
prioritär gefährliche Stoffe festgelegt worden sind3.
Vorkommen und Verhalten von Radionukliden bei der Wassernutzung und -aufbereitung
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Bei der Wassernutzung und -aufbereitung können die im Wasser natürlich vorkommenden Radionuklide in den dabei anfallenden Rückständen angereichert werden. Die deutsche Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) enthält seit 2001 Regelungen zu Materialien mit natürlich vorkommenden Radionukliden, wobei Rückstände aus der Wasseraufbereitung nicht genannt sind. Allerdings erlaubt der „Auffangparagraph“ 102 StrlSchV bei erhöhten Strahlenexpositionen die Festlegung von Strahlenschutzmaßnahmen.