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Das New Public Management gehört zu den grundlegenden Reformkonzepten, die in den vergangenen Jahrzehnten zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung international diskutiert und zum Teil auch praktisch verwirklicht wurden. Die Ursprünge des New Public Managements sind in den angelsächsischen Ländern zu verorten, in denen in der Ära von Margaret Thatcher und Ronald Reagan intensiv über den Umbau des öffentlichen Sektors diskutiert wurde
Hintergrund waren länderübergreifend gesellschaftlich-ökonomische Probleme, wie etwa hohe Arbeitslosenzahlen, defizitäre öffentliche Haushalte und eine zunehmende Politik- und Bürokratieverdrossenheit in der Bevölkerung. Diese Umstände riefen die Forderung nach einer grundlegenden Erneuerung des Staats- und Verwaltungsapparates hervor. Diese Forderung aufgreifend wurden insbesondere in Großbritannien in den 1980er Jahren durch teilweise drastische politische Maßnahmen Konzepte umgesetzt, die vom Leitbild des „schlanken Staates“ geprägt waren und Effektivitäts- und Effizienzverbesserungen im öffentlichen Sektor bezweckten. Die wichtigsten Stichwörter der Debatte, die im angelsächsischen Raum, seit den 1990er Jahren aber auch verstärkt in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter der Überschrift „New Public Management“ geführt wurden, sind folgende: Neubestimmung der öffentlichen Aufgaben und – damit häufig verbunden – ihre materielle Privatisierung; Implementierung des Wettbewerbs- und Marktgedankens im öffentlichen Sektor; Betrachtung des Bürgers als Kunden der Verwaltung; Bürokratieabbau und eine Dezentralisierung der Führungs- und Organisationsstruktur der Verwaltung. Die Themenpalette des New Public Managements umfasst damit das Aufgabenspektrum, die Aufgabenerledigung und die Organisationsstruktur der öffentlichen Einrichtungen. Die Bereiche, die hiervon berührt sind, sind vielfältig. Erfasst sind die staatlichen und kommunalen Verwaltungen, aber auch das grundsätzliche Verhältnis von Verwaltung und Bürger.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | EurUP 06/2010 (Dezember 2010) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | PD Dr. Foroud Shirvani | |
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The Coolsweep Project - establishing common resources across borders within the field of waste-to-energy
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Waste poses a major problem area as well as a great business potential in countries throughout the globe. Therefore, cross-regional collaboration between leading companies, universities, and public authorities is not only necessary to overcome problems of environmental degradation and pollution; it is also good business for everyone.
The Coolsweep project aims to support the development of these cross-regional partnerships by establishing research driven collaboration between leading European stakeholders within waste-to-energy. The project partners include five major European cleantech cluster organisations, two universities and one cluster analysis organisation deriving from Italy, Spain, Denmark, Austria, Norway, and Latvia.
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Transparency of the work of EU institutions enables the administration to enjoy greater legitimacy. Aiming to further strengthening the principles of democracy in the EU, the Treaty of the Functioning of the European Union (“TFEU”) provides for public access to documents held by EU institutions in order to bring about greater openness in their work.
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Alpe Adria, ein italienisches Unternehmen, plante den Bau einer 220 kV-Hochspannungsfreileitung mit einer Nennleistung von 300 MVA, um das Netz der Rete Elettrica Nazionale SpA, eines italienischen Unternehmens, mit dem Netz der österreichischen VERBUND-Austrian Power Grid AG zu verbinden. Auf österreichischem Hoheitsgebiet sollte das Vorhaben eine 7,4 km lange Freileitung mit einer zu errichtenden Schaltstation umfassen. Im italienischen Hoheitsgebiet betrug die projektierte Länge 41 km. Das gesamte Projekt sollte sich somit auf eine Länge von insgesamt
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Auswirkungen des § 80c VwGO auf das Umwelt- und Infrastrukturrecht – Bestandsaufnahme und Vorausschau
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§ 80cVwGOwurdemit dem Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich neu eingeführt.
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Eine Anleitung zum Umgang mit der Meldepflicht nach § 19 der 12. BImSchV
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