Die Vorgehensweise zur Optimierung und Problemlösung ist in einzelne Schritte gegliedert. Die Abfolge dieser Einzelschritte ist in Abbildung 2.1 dargestellt. Grundlage für die Bearbeitung ist die gründliche Analyse der Aufgabenstellung und die Definition des zu lösenden Problems. Häufig kann dieses Problem in einzelne Bestandteile
aufgeteilt werden, die wiederum einzeln betrachtet werden können. So kann ein betrieblich auftretendes Problem durch verschiedene Parameter beeinflusst werden, die somit einzeln untersucht werden können.
| Copyright: | © Texocon GbR | |
| Quelle: | 7. Potsdamer Fachtagung 25.-26.02.2010 (Februar 2010) | |
| Seiten: | 19 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Klaus Niemann | |
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Fernwärme wird bis 2030 kohlefrei
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Politik und Wirtschaft diskutieren über den Beitrag der
Müllverbrennung an der Berliner Wärmeversorgung
Im direkten Vergleich
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Gegenüber der Vergasung und anderen Verfahren erreichen fortschrittliche Verbrennungsanlagen die höchsten energetischen Wirkungsgrade
Energiesteuer im Bereich der Abfallwirtschaft – Besteuerung bei der Verbrennung von Abfällen und Ersatzbrennstoffen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2011)
Die Besteuerung von Ersatzbrennstoffen ist in Fachkreisen bereits seit Langem ein strittiges Thema, wobei die praktische Relevanz für die meisten Unternehmen in der Vergangenheit eher gering war. Durch die Änderungen des Energiesteuergesetzes, die zum 1.1.20111 bzw. zum 1.4.20112 in Kraft traten, sowie die gegenwärtig laufende Überarbeitung der Energiesteuerdurchführungsverordnung ist jedoch Bewegung in diese Thematik gekommen. Mit den Neuregelungen reagiert der Gesetzgeber insbesondere auf das Entstehen eines Marktes für Ersatzbrennstoffe, mit denen in der Praxis der Einsatz fossiler Brennstoffe verringert und Energiekosten eingespart werden. Die Substitution von Primärenergie durch hochkalorische Abfallfraktionen ist heute bereits fester
Bestandteil der Kreislaufwirtschaft.
Begründet die R1-Formel der Richtlinie 2008/98/EG einen allgemeinen „Verwerterstatus“ von Hausmüllverbrennungsanlagen?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2011)
Das Abfallrecht ist auf klare Begrifflichkeiten angewiesen; ohne klare Begriffe bleiben die abfallrechtlichen Vorgaben Stückwerk. Was in anderen Politikbereichen gilt, hat in der Abfallwirtschaft in besonderer Weise Gültigkeit: Wer eine gute Politik betreiben will, muss zunächst die Begriffe „in Ordnung bringen“.1 Vor diesem Hintergrund definiert Art. 3 der Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle2 (nachfolgend AbfRL) insgesamt 20 abfallrechtliche Begriffe.
Europäische Leitlinien zur Energieeffizienzberechnung in Abfallverbrennungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2011)
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG vom 19.11.20081 (AbfRRL) hat bezüglich der Abfallverbrennung eine wesentliche Klarstellung vorgenommen. Verbrennungsanlagen, deren Zweck in der Behandlung fester Siedlungsabfälle besteht, können als energetische Verwertungsanlagen eingestuft werden, wenn sie eine Mindestenergieeffizienzkennzahl erreichen. Die Klarstellung des Status der Abfallverbrennung war notwendig, da die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (im Fall „Luxemburg“)2, basierend auf der „alten“ Abfallrahmenrichtlinie, davon ausging, dass es sich bei der Verbrennung in einer „Abfallverbrennungsanlage“ grundsätzlich um eine Abfallbeseitigung, nicht um eine energetische Verwertung handele.
