Zusammenhang zwischen dem Strom- und Erdgasmarkt, dem Ausbau der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung und der Emissionsminderungseffizienz

Die Bundesregierung hat mit den Beschlüssen von Meseberg schon 2007 das Ziel gesetzt, die Emission von CO2 drastisch zu reduzieren. Ein wesentliches Mittel zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs und der CO2-Emissionen soll der forcierte Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sein.

Die Bundesregierung intendiert, dass im Jahre 2020 ein Viertel des produzierten Stromes in umweltfreundlichen KWK-Anlagen erzeugt wird. Aus diesem Grunde hatte die Bundesregierung verschiedene Fördergesetze und -verordnungen erlassen. Hierzu zählen u.a. die Befreiung objektnah erzeugten Stromes von der Stromsteuer im Stromsteuergesetz (StromStG), die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetzes (KWKG 2009) und das Marktanreizprogramm des Bundesamtes für Ausfuhrkontrolle und Warenwirtschaft (BAFA). Die Potenziale der zentralisierten Kraft-Wärme-Kopplung sind in verdichteten Siedlungsräumen mit Fernheizsystemen weitgehend, aber nicht vollständig, erschlossen. Der komplette Neubau von zentralisierten Fernwärmesystemen großer Leistung (> 50 MWth) im dicht besiedelten Raum dürfte angesichts der dafür zu geringen Anreize zur Netzerweiterung durch das KWKG 2009 kaum realistisch sein. Somit kann das 25 %-Ziel nur überwiegend mit dezentralen KWK-Anlagen in gasversorgten Gebieten erreicht werden.



Copyright: © TU Dresden, Institut für Energietechnik
Quelle: Sichere und nachaltige Energieversorgung 2009 (Oktober 2009)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 6,00
Autor: Dr.-Ing. Rutger Kretschmer

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