| Kraftwerkstechnisches Kolloquium | |
| Sichere und nachhaltige Energieversorgung 12-13.10.2010 | |
| Sichere und nachaltige Energieversorgung 2009 | |
| Bodensanierung | |
In großen Kohlekraftwerken wurde zur Rauchgasentstickung bisher ausschließlich die selektive katalytische Reduktion (SCR) eingesetzt, während das kostengünstigere, nichtkatalytische SNCR-Verfahren eher bei kleineren Kesselanlagen angewendet wurde. In einem mit Steinkohle befeuerten Kraftwerk wurde jetzt durch die ERC GmbH in mehreren Testreihen unter Beweis gestellt, dass auch in großen Anlagen mit einem intelligent konzipierten SNCR-Verfahren die gesetzlichen Grenzwerte sicher eingehalten werden können.
Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte hat für Betreiber von Großkraftwerken gleich zweierlei Bedeutung. Erstens eine umweltrelevante – denn für die NOx- Emissionen sowie für die aus der Anwendung der SCR- oder SNCR-Methode stammenden NH3-Sekundäremissionen (dem so genannten NH3-Schlupf) sind von der Umweltgesetzgebung klare Grenzwerte vorgegeben – und zweitens eine wirtschaftliche, denn gewisse Nebenprodukte (Asche aus dem E-Filter, Gips aus der Rauchgasentschwefelungsanlage) werden von der Baustoffindustrie als Rohstoff für deren Erzeugnisse übernommen, sofern sie gewissen Qualitätsanforderungen entsprechen. Daher dürfen die Konzentrationen an Ammoniumsalzen in der Filterasche und im Gips der Nassentschwefelung bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
| Copyright: | © TU Dresden, Institut für Energietechnik | |
| Quelle: | Sichere und nachhaltige Energieversorgung 12-13.10.2010 (Oktober 2010) | |
| Seiten: | 24 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Karlheinz Huber Dipl.-Ing. Zoltan Teuber Dr.-Ing. Thomas Reynolds | |
| Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete für Solarenergie
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (5/2024)
Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Floating-Photovoltaikanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (2/2024)
FPV haben gegenüber Flächenphotovoltaik an Land insbesondere den Vorteil, dass Fragen betreffend Flächenknappheit und Nutzungskonkurrenzen bei ihrer Errichtung kein Thema sind. Die FPV sind durch den Kühleffekt des Wassers in der Lage, mehr Strom zu produzieren als vergleichbare Anlagen an Land.
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz als neue Grundlage für die planerische Steuerung der Windenergienutzung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2022)
Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz –WindBG) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) vom 20.7.2022 verkündet.
Wasserstofftankstellen im kommunalen Einsatzbereich
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2022)
Der Einsatz und die Anwendungen von erneuerbaren Energien sind heute auch im kommunalen Umfeld äußerst wichtig, um die gesetzten Klimaziele der Zukunft zu erreichen. Der Einsatz von Wasserstoff als Energieträger ist seit einigen Jahren sehr stark ansteigend. Die dafür benötigte Infrastruktur stellt Kommunen und Betreiber allerdings immer wieder vor eine schwierige Frage: „Wie beginne ich und welche möglichen Ausbaustufen werden für eine zukunftsfähige Anlage benötigt“. Hierfür hat das Unternehmen sera Hydrogen GmbH aus Immenhausen in Nordhessen ein modulares Konzept für Wasserstofftankstellen entwickelt, welches mögliche Ausbauszenarien von Beginn an betrachtet, um einen Ausbau in der Zukunft zu ermöglichen.
