Kraftwerkstechnisches Kolloquium | |
Sichere und nachhaltige Energieversorgung 12-13.10.2010 | |
Sichere und nachaltige Energieversorgung 2009 | |
Bodensanierung |
Der Betrieb und die Überwachung hoch beanspruchter Rohrleitungen und dickwandiger Kesselbauteile stehen vor neuen Herausforderungen. Durch die Europäische Union ist die Gesetzgebung für die Herstellung und den Betrieb der Komponenten von Druckgeräten europaweit teilweise erheblichen Änderungen unterworfen. Die Zustandsüberwachung betroffener Geräte wird durch die Druckgeräterichtlinie, die als Druckgeräteverordnung (14. GPSGV) in das deutsche Recht eingeführt wurde, bestimmt. [1] Mindestanforderung für den Bereich des Betriebes sind die Arbeitsschutzrichtlinien, die in Deutschland entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt und durch Änderungen im technischen Regelwerk ergänzt werden. Der Bereich der Zustandsüberwachung ist neu zu betrachten, um als Kraftwerksbetreiber die von der Betriebssicherheitsverordnung und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) vorgesehenen erweiterten Gestaltungsspielräume in ihrer Gänze zu nutzen.
Copyright: | © TU Dresden, Institut für Energietechnik | |
Quelle: | Sichere und nachhaltige Energieversorgung 12-13.10.2010 (Oktober 2010) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,00 | |
Autor: | B. Eng. Joël Wagner | |
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Die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Renewable Energy Directive (RED III) in deutsches Recht
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Der europäische Gesetzgeber hat Ende 2023 nach umfangreichen Verhandlungen die Novellierung der Erneuerbare- Energien-Richtlinie beschlossen. Die Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2023/2413 (REDIII) sollen den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien fördern, um die Treibhausgasemissionen im Energiesektor zu reduzieren.
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Die Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie – Neue Regeln für den Naturschutz (Teil 1)
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Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Novellierung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Hinblick auf ihre Sonderregelungen für den Naturschutz. Bei der Rechtsetzung, Planung und Genehmigung stellen sich zahlreiche Auslegungsfragen. Dabei sind Parallelen, aber auch Unterschiede zur EU- Verordnung für einen beschleunigten Ausbau der Energieinfrastruktur und dem entsprechenden Bundesrecht in den Blick zu nehmen. Der hiesige Teil 1 des Beitrags widmet sich dem überragenden öffentlichen Interesse und der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten, Teil 2 dem Zulassungsverfahren.
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Status quo und Ausblick auf die Änderung der Industrieemissionsrichtlinie
Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel für die Energiewende
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While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the “Osterpaket” mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.