Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungserfordernis des Anlagenzulassungsrechts ist in § 4 Abs. 1 S. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt. Änderungen einer genehmigungsbedürftigen Anlage regelt § 15 BImSchG für den Fall des Anzeigeverfahrens und § 16 BImSchG für den Fall des Änderungsgenehmigungsverfahrens.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Andrea Hennecken | |
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