Das Immissionsschutzrecht ist aufgrund seiner formellen Konzentrationswirkung ein Paradebeispiel des Umweltrechts als Querschnittsmaterie: Gebündelt in einem einheitlichen Verfahren werden die wesentlichen Anforderungen des materiellen Umweltrechts abgeprüft und sind vom Vorhabenträger durch die eingereichten Antragsunterlagen nachzuweisen. Das Genehmigungsverfahren ist daher durch ein interdisziplinäres Miteinander der Verfahrensbeteiligten auf Seiten des Vorhabenträgers geprägt, technische und juristische Beratung gehen im Idealfall Hand in Hand.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH | |
Quelle: | Berliner Immissionsschutz-Konferenz 2010 (Dezember 2010) | |
Seiten: | 18 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Rechtsanwältin Anemon Boelling | |
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Die Umweltverträglichkeitsprüfung industrieller Projekte spielt nicht nur in Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eine Rolle, sondern die Europäische Kommission als Richtliniengeber kontrolliert die Anwendung der Richtlinien1 zur Umweltverträglichkeitsprüfung und strategischen Umweltprüfung insbesondere bei der finanziellen Förderung von industriellen Großprojekten (> fünfzig Millionen Euro Investvolumen) im Zuge des Großprojektantrages für die Cofinanzierung der Förderung des jeweiligen Vorhabens durch die Europäischen Strukturfonds.
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