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Am 6.1.2011 ist die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten, die von den Mitgliedstaaten größtenteils bis zum 7.1.2013 in nationales Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie erfasst europaweit ca. 52.000 Industrieanlagen und dient vor allem dazu, deren Schadstoffemissionen weiter zu minimieren, indem Grenzwerte verschärft werden und die Anwendung der sog. besten verfügbaren Technik ausgeweitet wird.
So stammt nach Einschätzung der EU-Kommission ein beträchtlicher Anteil der Gesamtemissionen der wichtigsten Luftschadstoffe, nämlich 83 % der Schwefeldioxide (SO2), 34 % der Stickoxide (NOx), 43 % der Stäube und 55 % der flüchtigen organischen Verbindungen, aus größeren Industrieanlagen. 5 Weitere Umweltauswirkungen ergeben sich nach dieser Einschätzung aus Emissionen in Gewässer und Böden, durch die Entstehung von Abfällen und die Nutzung von Energie. Die Richtlinie ersetzt unter anderem die IVU-Richtlinie6, die als zentrales Regelwerk für den anlagenbezogenen Umweltschutz gilt7 und die Grundsätze für die Genehmigung und Kontrolle von Industrieanlagen vorgibt. Im Folgenden werden neben den wesentlichen Neuregelungen im Vergleich zur IVU-Richtlinie (IV) der Überprüfungsprozess der IVU-Richtlinie (II) und die durch die IERL geänderten und zusammengefassten Richtlinien im Überblick (III) dargestellt. II. Die Überprüfung der IVU-Richtlinie Ihren Ursprung hat die IE-RL in der von der EU-Kommission8 2005 gestarteten Überprüfung der IVU-Richtlinie,9 die im Jahr 2007 mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über Industrieemissionen abgeschlossen wurde.10 In diesem Zeitraum fand unter anderem die Anhörung der interessierten Kreise statt, die z.B. die Einsetzung einer Beratungsgruppe, eine Anhörung der verschiedenen Interessenvertreter und eine Internet-Konsultation einschloss.11 Für die Darstellung der in diesem Prozess und in der darauf folgenden Zeit erstellten grundlegenden Einschätzungen und Berichte zur Überarbeitung der IVU-Richtlinie hat die Kommission darüber hinaus eine eigene Website eingerichtet.12 Im Rahmen dieser Überprüfung identifizierte die Kommission fünf zentrale Probleme:13 – Unzureichende Anwendung der besten verfügbaren Technik, die aufgrund der erheblichen Unterschiede der nationalen Umweltnormen zu Wettbewerbsverzerrungen in der EU führe.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 05 - 2011 (Oktober 2011) | |
| Seiten: | 9 | |
| Autor: | Karsten Keller | |
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