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Das Antragsverfahren für die Handelsperiode 2013 bis 2020 endet am 23.1.2012. Nachdem die Europäische Kommission die für die Anlagen ermittelten und in einem Verzeichnis nach Artikel 15 Abs. 1 des Zuteilungsbeschlusses1 eingetragenen vorläufigen Jahresgesamtmengen geprüft hat, dürfen die Anlagenbetreiber mit den Zuteilungsbescheiden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) rechnen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 06 - 2011 (November 2011) | |
Seiten: | 7 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 25,00 | |
Autor: | Dr. Christian P. Zimmermann Stephan Birko | |
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Kapazitätsverringerungen und Betriebseinstellungen im Emissionshandel
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Dass auch nichteuropäische Fluggesellschaften bei Starts und Landungen innerhalb der EU in das Emissionshandelssystem der jeweiligen Mitgliedstaaten einbezogen werden sollen, ist weiterhin heftig umstritten. 25 Staaten (einschließlich Russland, China und den USA) wollen als Reaktion auf diese europäische Klimaschutzmaßnahme unter Umständen europäischen Fluggesellschaften Lande- und Überflugrechte entziehen (FAZ vom 11.10.2011, S. 13).
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Für die toxikologische Wirkung und umweltmedizinische Bewertung von Luftinhaltsstoffen spielen viele Faktoren eine Rolle