Das neue TEHG – ein Vergleich von neuer und alter Textfassung

Die ersten Unterschiede zwischen dem neuen und alten TEHG machen sich bereits in der Gliederung bemerkbar. Das alte TEHG gliedert sich in sechs Abschnitte und 27 Paragraphen, wogegen das neue TEHG zwar auch sechs Abschnitte zählt, jedoch 35 Paragraphen aufweist. Der zweite Abschnitt weist im alten TEHG nur zwei, im neuen TEHG drei Paragraphen auf. Im dritten Abschnitt wurden neue Paragraphen aufgenommen und alte ersetzt. Der vierte Abschnitt, der im alten TEHG die Bezeichnung „Handel mit Berechtigungen“ trug, wurde in der neuen Fassung entfernt und an dessen Stelle der Abschnitt „Gemeinsame Vorschriften“ mit zehn Paragraphen aufgenommen.

Vormals war der Abschnitt „Gemeinsame Vorschriften“ mit acht Paragraphen unter Abschnitt 6 zu finden. Der fünfte Abschnitt behandelt in beiden Fassungen die „Sanktionen“, jedoch im neuen TEHG um einen Paragraph erweitert und ein anderer wurde ausgetauscht. Der letzte Abschnitt, die „Übergangsregelungen“, waren vorher Teil des Abschnittes „Gemeinsame Vorschriften“. Es gibt außerdem nunmehr fünf statt vorher vier Anhänge.
II. Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
Im ersten Paragraphen, der in beiden Fassungen mit dem Titel „Zweck des Gesetzes“ überschrieben ist, wurde das neue TEHG um die Benennung des Anhangs 1 Teil 2 erweitert. Diese Erweiterung dient der Spezifizierung der angesprochenen Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden. Der letzte Absatz, in dem explizit Bezug auf das Kyoto-Protokoll genommen wurde, ist ersatzlos gestrichen worden, da über dessen Fortbestand keine Einigkeit besteht. Auch wenn ein Nachfolger beschlossen wird, wird zwischen ihm und dem auslaufenden Kyoto-Protokoll eine vertragliche Lücke entstehen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 06 - 2011 (November 2011)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz
Dr. M.A. Kristina Wimmers
B.Sc. Wirt.-Ing. Nick Seeger

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