Aufgrund der grundlegenden Veränderungen der bundesdeutschen Abfallwirtschaft in den letzten Jahren, zuletzt durch die Umsetzung der letzten Stufe der Technischen Anleitung Siedlungsabfall (TASi) zum 01.06.2005, hat sich die Auslastung der meisten thermischen Abfallbehandlungsanlagen deutlich verbessert. Diese Erhöhung der Auslastung fordert ihren Tribut an die Betriebsweise der Anlagen. Damit stellt sich die grundlegende Frage: Wie kann eine effiziente Steigerung
des Durchsatzes in bestehenden Anlagen erfolgen?
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| Quelle: | Energie aus Abfall 4 (2008) (Mai 2008) | |
| Seiten: | 9 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Dipl.-Ing. Wolfgang Knörzer | |
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Die ersten Genehmigungsverfahren für Abfallverbrennungsanlagen, bei denen sich extremer Widerstand der Bevölkerung gegen die geplanten Anlagen einstellte, wurden Anfang der neunziger Jahre durchgeführt. Der Widerstand gegen den Bau von Abfallverbrennungsanlagen lebte ziemlich genau zu dem Zeitpunkt auf, als keine Genehmigungsverfahren für Atomkraftwerke mehr anstanden.
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Am 12. Dezember 2008 ist die novellierte Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten.1 Die Politische Einigung – und damit die Basis der neuen Richtlinie - war (auf der Basis des von der Kommission im Dezember 2005 vorgelegten Vorschlages) bereits am 28. Juni 2007 am Ende der Ersten Lesung im Rat unter deutscher Präsidentschaft erreicht worden. Trotz schwierigster Verhandlungen gelang es, die Abfallrahmenrichtlinie vom Umweltrat einstimmig zu verabschieden (bei Enthaltung Italiens). Aber erst am Ende der Zweiten Lesung im Parlament im Juni 2008 konnte der Rat abschließend den Änderungen zustimmen.
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