Eine wesentliche Neuerung der gültigen EG-Abfall-Rahmenrichtlinie1
gegenüber dem vormaligen Recht ist mit Leben erfüllt worden: Auf Grundlage des Art. 6 Abs. 2 hat der Rat der Europäischen Union am 31.3.2011 erstmals eine Verordnung erlassen, in der spezielle Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft festgelegt werden; sie2 ist im
Amtsblatt der EU vom 8.4.20113 veröffentlicht worden. Die EU-Abfallendeverordnung bezieht sich auf Eisen-, Stahl und Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen.
Sie ist die erste aus einer ganzen Serie von Abfallende-Verordnungen, die sich nach und nach mindestens noch auf Papier, Glas, Reifen, Textilien, körniges Gesteinsmaterial und weitere Metalle beziehen soll.
Geltung wird die EU-Abfallende-Verordnung für Eisen-, Stahlund Aluminiumschrott ab dem 9.10.2011 erlangen. Verzögerungen in der Rechtsetzung waren dadurch entstanden, dass im September 2010 bei der Abstimmung im Ausschuss zur Anpassung des Abfallrechts an den technischen und wirtschaftlichen Fortschritt (TAC) wider Erwarten keine qualifizierte Mehrheit zustande gekommen war. Dies machte die Einbeziehung des Rats erforderlich. Der Rat setzte sich letztendlich über die Ablehnungspunkte einzelner TAC-Mitglieder hinweg. Das Europäische Parlament erhob während seiner zweimonatigen Prüffrist keine Einwände gegen den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission. Die EU-Abfallende-Verordnung gilt innerhalb der Europäischen Union. Laut erstem Erwägungsgrund soll sie nicht verhindern, dass Drittländer Schrott als Abfall einstufen. Folgerichtig gelten bei Ausfuhren von Schrott in Drittländer weiterhin die EG-Abfallverbringungsverordnung und die einschlägigen Vorschriften des Bestimmungslands und eventueller Transitstaaten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 03 - 2011 (Mai 2011) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Rainer Cosson | |
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Abfallverbringung in Bergwerke – Verwertung oder Beseitigung?
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Mit E-Mails vom 13.2.2017 und 13.7.2017 hat das niederländische Ministerium für Infrastruktur und Umwelt dem deutschen Bundesumweltministerium und den zuständigen Abfallbehörden der Bundesländer mitgeteilt, dass die grenzüberschreitende Verbringung von gefährlichen Abfällen zwecks Einbringung in ober- oder unterirdische Gruben als Beseitigungsmaßnahme eingestuft werde.
Fully Automated Sorting Plant for Municipal Solid Waste in Oslo with Recovery of Metals, Plastics, Paper and Refuse Derived Fuel
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In order to treat household waste Romerike Avfallsforedling (ROAF) located in Skedsmorkorset north of Oslo, Norway required the installation of a mechanical Treatment facility to process 40,000 tpa. Together with a Norwegian based technical consultancy Mepex and German based technical consultancy EUG the project was tendered and the plant build against a technical specification. In 2013 the project was awarded to Stadler Anlagenbau and since April 2014 the plant is in operation with an hourly throughput of thirty tons. The input waste contains specific green coloured bags containing food waste which is collected together with the residual waste from the households. The process recovers successfully the green food bags before the remaining waste is mechanically pre-treated and screened to isolate a polymer rich fraction which is then fully segregated via NIR technology in to target polymers prior to fully automated product baling. Recoverable Fibre is optically targeted as well as ferrous and non-ferrous metals. All food waste is transported off site for further biological treatment and the remaining residual waste leaves site for thermal recovery. In 2015 the plant has been successfully upgraded to forty tons per hour and remains fully automated including material baling.
Offenlegung des Erzeugers beim grenzüberschreitenden Streckenhandel mit Abfällen der „Grünen“ Liste?
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Anmerkung zum Vorlagebeschluss des VG Mainz vom 26.11.2010
Ende der Abfalleigenschaft bei Eisen- und Stahlschrott
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Abgrenzung industrielle Nebenprodukte/Abfall
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Ausgehend von einer kurzen Einführung in die Stahlindustrie in Deutschland und Europa werden die Kreislaufwirtschaft moderner Stahlunternehmen sowie die Betroffenheit von der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) erläutert. Hierauf aufbauend werden die Potenziale der neuen AbfRRL aus Sicht der Stahlindustrie insbesondere für die Beispiele Schlacke als Nebenprodukt und Stahlschrott als Sekundärrohstoff dargelegt.