Die Frage, wann Änderungen bestehender Verträge einem Beschaffungsvorgang gleichkommen und damit ausschreibungspflichtig sind, kann als einer der „Klassiker“ in der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung bezeichnet werden.1 Dies liegt darin begründet, dass dieses Thema gerade in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen hohen Praxisbezug aufweist. In der Regel beauftragen die kommunalen Gebietskörperschaften als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ihre kommunalen Unternehmen umfassend mit der Erfüllung der ihnen obliegenden Entsorgungsaufgaben.
Um Entsorgungssicherheit auf der einen Seite und Planungssicherheit auf der anderen Seite zu gewährleisten, werden oft langfristige Entsorgungsverträge abgeschlossen. Dies nicht zuletzt, um die teilweise erheblichen Investitionen, beispielsweise in Anlagentechnik, über einen entsprechenden Abschreibungszeitraum zu refinanzieren. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft kommt es in Zusammenhang mit daraus resultierenden zukünftigen Anpassungen von Entsorgungsverträgen zu Diskussionen darüber, ob eine Änderung des Entsorgungsvertrages eine Ausschreibungspflicht nach den vergaberechtlichen Regelungen auslöst. Da Entsorgungsverträge, mit denen der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Leistungen im Rahmen der Erfüllung seiner hoheitlichen Entsorgungsverpflichtungen vergibt, oftmals langfristig angelegt sind, kann sich Anpassungs- oder Änderungsbedarf unter anderem aus veränderten wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben. Anpassungsbedarf ergibt sich in dem Zusammenhang immer wieder bei den in den Entsorgungsverträgen festgesetzten Entgeltregelungen.2 Im folgenden Beitrag soll demgemäß ein Schwerpunkt auf die in Zusammenhang mit der Änderung von Entgeltregelungen in langfristigen Entsorgungsverträgen ergangene europäische wie nationale Rechtsprechung gelegt werden. Weiterhin ist kürzlich eine Entscheidung des OLG Düsseldorf3 in diesem Zusammenhang ergangen, in der es vordergründig um das derzeit allseits diskutierte Thema der Einführung einer Wertstofftonne geht. Tatsächlich beschäftigt sich die Entscheidung ebenfalls mit der Problematik, inwiefern langfristige Entsorgungsverträge geändert werden können, ohne dass die Änderung eine Pflicht zur Ausschreibung auslöst. Vor dem Hintergrund der Aktualität sowohl der Entscheidung als auch der der Entscheidung zugrunde liegenden Thematik der Einführung einer Wertstofftonne soll diese Entscheidung hier ebenfalls näher beleuchtet werden.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
Quelle: | Heft 06 - 2011 (November 2011) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
Autor: | Dr. Ralf Gruneberg Dr. Stefanie Pieck | |
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