Die Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen in Rheinland-Pfalz

Nach den Vorgaben der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagement-Pläne aufgestellt werden. Hierbei ist es wichtig, die Beteiligten auf allen Verwaltungsebenen, Verbände und Bürgerinnen und Bürger einzubeziehen, um die Planungen später auch realisieren zu können. In Rheinland-Pfalz wird dazu der Weg über „Hochwasserpartnerschaften“ gegangen und der Hochwasserrisikomanagement-Plan mit einer Reihe von Veranstaltungen (Workshops) „von unten nach oben“ erarbeitet.

Die europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) und das Wasserhaushaltsgesetz verlangen, Hochwasserrisikomanagementpläne aufzustellen. Bevor die dafür zuständige Wasserwirtschaftsverwaltung daran geht, die Aufgabe zu erledigen, ist es angebracht zu überlegen, was erreicht werden soll. Die Aufstellung von Plänen ist oft dadurch geprägt, dass Fachleute ihre (Wunsch-) Vorstellungen zu Papier bringen. Deutlich wird das am Beispiel der früheren Hochwasseraktionspläne, die als „Angebotsplanungen“ erstellt wurden. Sie enthielten neben Maßnahmen, für deren Umsetzung das Land selbst zuständig ist, häufig auch Maßnahmen, deren Ausführung anderen Stellen, meist den Kommunen, obliegt. Auf Grund mangelnder Kapazitäten, fehlender Finanzmittel oder auch Widerständen vor Ort konnte die Umsetzung der Maßnahmen oft nur unvollständig oder zu geringen Teilen erfolgen.



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 12/2011 (Dezember 2011)
Seiten: 4
Preis inkl. MwSt.: € 10,90
Autor: Dr. Christian Bauer
Christof Kinsinger
Ralf Schernikau

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